DSGVO-DatenverarbeitungsmodellÜberwachung der internen Tätigkeit der Rechtsabteilung und der gegen sie geführten Rechtsverfahren
Durch: Paul-Emmanuel BidaultZwecke (1)
Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.
Daten (1)
Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.
Informationen zu Prozessdaten
Details der Daten
Definition
Sofern ihre Aufzeichnung für die Weiterverfolgung der gegen den Minderjährigen oder Jugendlichen verhängten Maßnahme unbedingt erforderlich ist. Diese Datenkategorie darf nur von juristischen Personen erhoben und verarbeitet werden, die einen öffentlichen Dienst verwalten und im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse handeln.
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
5 Jahre nach Erschöpfung der Rechtsmittel
Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Grundlage eines berechtigten Interesses und orientiert sich an dem Grundsatz der Speicherbegrenzung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO.
Betroffene Personen (1)
Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.
- Kunden
Attribution / Pas d'utilisation commerciale
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