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DSGVO-DatenverarbeitungsmodellDatei von Personen in schwierigen Situationen innerhalb sozialer Organisationen

Durch: Paul-Emmanuel Bidault
VereinÖffentlich
Diese Verarbeitung betrifft die Akte von Menschen in Schwierigkeiten innerhalb von Vereinen sozialer Art für Vereine

Zwecke (1)

Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.

1
Begleitung und soziale Betreuung von Menschen in Schwierigkeiten innerhalb sozialer Vereinigungen
Berechtigte Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder eines Dritten - Art. 6 (1) f)

Daten (2)

Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.

Menschen in Not, die Mitglieder eines sozialen Vereins sind

Details der Daten


Name

Definition

Name der Person

erforderlich
Vornameerforderlich
Geburtsdatum

Definition

Geburtsdatum der Person

erforderlich
Telefonnummererforderlich
Postanschrifterforderlich

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Dauer der Erfüllung der Zwecke

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO während der Mitgliedschaft und kann nach deren Ende gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Nachweisführung gespeichert bleiben.

Informationen zur administrativen Leitung der Organisation

Details der Daten


Position gegenüber dem Verbanderforderlich
Ausweisdokumentoptional
Informationen, die sich ausschließlich auf den satzungsmäßigen Zweck der Organisation beziehenerforderlich
Bankidentität für die Spendenverwaltungoptional
Staatliche Lizenzenerforderlich

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Personenbezogene Daten dürfen in einer Datei nur so lange gespeichert werden, wie es für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, erforderlich ist, und zwar in einer Form, die eine Identifizierung der betroffenen Personen ermöglicht.

Gemäß dem Grundsatz der Speicherbegrenzung nach Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO dürfen personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist.

Betroffene Personen (1)

Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.

  • Andere

Autor:
Paul-Emmanuel Bidault
Paul-Emmanuel Bidault

Erstellt am:05/25/2025

Aktualisiert am:00/01/1970

Lizenz: © Creative commons :
Attribution / Pas d'utilisation commerciale
CC-BY-NC AttributionPas d'utilisation commerciale

Anzahl der Nutzungen:0


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