DSGVO-DatenverarbeitungsmodellDokumente, die nach einer Generalversammlung erstellt wurden
Durch: Paul-Emmanuel BidaultZwecke (1)
Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.
Daten (5)
Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.
Identifizierung des Sachbearbeiters
Details der Daten
Definition
Name der Person
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
3 Jahre
Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO auf Grundlage einer rechtlichen Verpflichtung. Diese ergibt sich aus §122 AktG, der das Auskunftsrecht der Aktionäre regelt. Die Speicherung der Daten unterliegt dem Grundsatz der Speicherbegrenzung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO.
Identität der gesetzlichen Vertreter
Details der Daten
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
3 Jahre
Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO auf Grundlage einer rechtlichen Verpflichtung. Diese ergibt sich aus §122 AktG, der das Auskunftsrecht der Aktionäre regelt. Die Speicherung der Daten unterliegt dem Grundsatz der Speicherbegrenzung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO.
Identität der Aktionäre und Gesellschafter
Details der Daten
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
3 Jahre
Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO auf Grundlage einer rechtlichen Verpflichtung. Diese ergibt sich aus §122 AktG, der das Auskunftsrecht der Aktionäre regelt. Die Speicherung der Daten unterliegt dem Grundsatz der Speicherbegrenzung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO.
Identifikation des Abschlussprüfers
Details der Daten
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
3 Jahre
Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO auf Grundlage einer rechtlichen Verpflichtung. Diese ergibt sich aus §122 AktG, der das Auskunftsrecht der Aktionäre regelt. Die Speicherung der Daten unterliegt dem Grundsatz der Speicherbegrenzung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO.
Vorstandsmitglieder
Details der Daten
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
3 Jahre
Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO auf Grundlage einer rechtlichen Verpflichtung. Diese ergibt sich aus §122 AktG, der das Auskunftsrecht der Aktionäre regelt. Die Speicherung der Daten unterliegt dem Grundsatz der Speicherbegrenzung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO.
Betroffene Personen (1)
Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.
- Andere
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