DSGVO-DatenverarbeitungsmodellProtokoll über gesundheitliche und umweltbezogene Warnungen
Durch: Paul-Emmanuel BidaultZwecke (1)
Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.
Daten (1)
Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.
Protokoll der Warnungen zur öffentlichen Gesundheit und Umwelt
Details der Daten
Definition
Artikel D. 4133-1 bis D. 4133-3 du code du travail
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
Die personenbezogenen Daten werden in der aktiven Datenbank nur so lange gespeichert, wie es zur Erfüllung des Zwecks der Verarbeitung erforderlich ist, gemäß den Vorgaben des deutschen Datenschutzrechts.
Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO auf Grundlage einer gesetzlichen Verpflichtung nach §1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Diese Vorschrift verpflichtet Arbeitgeber, Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen und entsprechende Dokumentationen über die gesundheitliche Eignung der Beschäftigten zu führen. Die Verarbeitung dient somit der Erfüllung arbeitsmedizinischer Schutzpflichten.
Betroffene Personen (3)
Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.
- Elus
- Mitarbeiter
- Andere
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