DSGVO-DatenverarbeitungsmodellAbhören und stichprobenartige Aufzeichnung von Telefongesprächen am Arbeitsplatz
Durch: Paul-Emmanuel BidaultZwecke (3)
Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.
Daten (3)
Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.
Evaluator-Identifikationsdaten
Details der Daten
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
Dauer, die zur Erfüllung des Zwecks erforderlich ist
Gemäß dem Grundsatz der Speicherbegrenzung nach Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO dürfen personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist.
Technische Informationen zum Anruf
Details der Daten
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
Die Aufzeichnungen dürfen ab dem Zeitpunkt der Erhebung nicht länger als sechs Monate aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist für Analysedokumente (Berichte und Analyseraster), die im Rahmen der direkten oder zeitversetzten Anrufüberwachung erstellt werden, beträgt maximal ein Jahr.
Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Grundlage eines berechtigten Interesses und unterliegt dem Grundsatz der Speicherbegrenzung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO.
Identitätsdaten der Mitarbeiter
Details der Daten
Definition
Ledig, verheiratet, in einer Lebensgemeinschaft lebend usw.
Definition
Name der Person
Definition
FALSCH
Definition
Persönliche E-Mail-Adresse, persönliche Telefonnummer, persönliche Postanschrift
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
Im Hinblick auf die zweijährige Verjährungsfrist für die Erfüllung des Arbeitsvertrags (Art. L. 1471-1 CT) wird empfohlen, alle Dokumente im Zusammenhang mit der Erfüllung des Arbeitsvertrags (Disziplinarakte, Beurteilungsgespräche, Stundenzettel, Urlaubsgenehmigungen und Belege usw.) mindestens zwei Jahre lang aufzubewahren.
Die Speicherung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen sowie gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung berechtigter Interessen.
Betroffene Personen (1)
Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.
- Mitarbeiter
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