Javascript is required
logo-dastralogo-dastra

DSGVO-DatenverarbeitungsmodellLokale Steuerlisten für Gebietskörperschaften

Durch: Paul-Emmanuel Bidault
Lokale BehördenÖffentlich
Dieses Verarbeitungsmodell bezieht sich auf lokale Steuerlisten für lokale Behörden

Zwecke (6)

Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.

1
Beantwortung von Anfragen von Steuerzahlern zu ihrer persönlichen Steuersituation
Ausführung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt - Art. 6 (1) e)
2
Durchführung einer Studie zur Unternehmensbesteuerung
Durchführung von Unternehmenssteuerstudien anhand einer repräsentativen Stichprobe von Steuerzahlern oder anhand eines signifikanten Anteils der Steuerbemessungsgrundlage
Ausführung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt - Art. 6 (1) e)
3
Durchführung globaler Studien und Simulationen
Durchführung globaler Studien/Simulationen zu den Folgen einer Änderung der Steuersätze/Steuerermäßigungspolitik
Ausführung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt - Art. 6 (1) e)
4
Überprüfung der Schuldner der kommunalen Beiträge
Stichprobenkontrolle, ob Wähler, deren Wahlkarten an das Rathaus zurückgeschickt wurden, und ihre Ehepartner nicht in einer der direkten Gemeindesteuern eingetragen sind
Ausführung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt - Art. 6 (1) e)
5
Analyse der lokalen Steuern auf Gemeinde- bzw. Kreisebene
Analysieren Sie die Verteilung und Entwicklung der lokalen Steuerbemessungsgrundlage (Katastermietwert, Gründe für Steuerermäßigungen) und die daraus resultierenden Einnahmen auf der Grundlage nicht-nominativer statistischer Daten, die auf Gemeinde- oder Bezirksebene erhoben wurden, und schließen Sie jegliche Analyse auf Straßen- oder Adressebene aus.
Ausführung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt - Art. 6 (1) e)
6
Analysieren Sie die wirtschaftliche Lage von Unternehmen nach Sektor oder Tätigkeitsbereich
Ausführung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt - Art. 6 (1) e)

Daten (3)

Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.

Daten aus den Gemeindesteuerlisten

Details der Daten


Entlastung oder Entlastungoptional
Steuersystemerforderlich
Kürzungssätze und -beträgeerforderlich
Wohnadresseerforderlich
Durchschnittlicher Mietwerterforderlich
Sätze für staatliche Gebühren und Steuernerforderlich
Bezeichnerinvarianteerforderlich
Status, Name und Vorname der Bewohnererforderlich
Stellen Sie sicher, dass der Lokativwert stark istoptional
Art und Mietwert der einzelnen Räumlichkeitenerforderlich
Steuersatzerforderlich
Auswirkungen der Deckelung der Wohnsteueroptional
Anzahl der Angehörigenerforderlich

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

2 Jahre. Der Wechseldatenträger, der zur Übermittlung der Datei an die Gemeinde oder die EPCI verwendet wurde, wird nach der Installation vernichtet, wenn er Daten enthält, die über das Gebiet dieser Gemeinde oder der EPCI hinausgehen. Ausnahmsweise können Informationen über Gewerbesteuerpflichtige, die Teil der in Artikel 1 vorgesehenen Stichprobe von Steuerpflichtigen sind, für weitere vier Jahre aufbewahrt werden. Über die Vernichtung der Datenträger wird ein Protokoll geführt.

Die Speicherung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO, sofern sie zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufbewahrungspflichten durch eine Behörde dient. Ergänzend gelten §257 HGB und §47 AO, wenn wirtschaftsbezogene Informationen verwaltet werden.

Daten aus der Gewerbesteuerliste

Details der Daten


Steuersatz, Nettobemessungsgrundlage, Steuerbetrag, Nebensteuern der begünstigten Organisationerforderlich
Art der Tätigkeiterforderlich
Teilsteuerpflichtige Rezepteerforderlich
Lokale invariante Zahlerforderlich
Eigenschaft, Name, Vornamen bzw. Firmenname und Rechtsform des Steuerpflichtigenerforderlich
Gründe für Rabatteerforderlich
Valeur locative des biens passibles de taxes foncièreserforderlich
Wert anderer Waren und Ausrüstungerforderlich
Identifikationsnummererforderlich
Firmenregistrierungsnummererforderlich
Adresse der Einrichtungerforderlich

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

2 Jahre. Der Wechseldatenträger, der zur Übermittlung der Datei an die Gemeinde oder die EPCI verwendet wurde, wird nach der Installation vernichtet, wenn er Daten enthält, die über das Gebiet der Gemeinde oder der EPCI hinausgehen. Ausnahmsweise dürfen Informationen über Gewerbesteuerpflichtige, die Teil der in Artikel 1 vorgesehenen Stichprobe von Steuerpflichtigen sind, für weitere vier Jahre aufbewahrt werden. Über die Vernichtung der Datenträger wird ein Protokoll geführt.

Die Speicherung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO, sofern sie zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufbewahrungspflichten durch eine Behörde dient. Ergänzend gelten §257 HGB und §47 AO, wenn wirtschaftsbezogene Informationen verwaltet werden.

Daten der Grundsteuerliste

Details der Daten


Entlastung oder Entlastungerforderlich
Staatliche Gebühren und Steuerbetragerforderlich
Motiv der Vernichtungoptional
Steuerbemessungsgrundlageerforderlich
Steuersatzerforderlich
Eigenschaft, Name, Vorname und Adresse des gesetzlichen Schuldnerserforderlich
Natur des dinglichen Rechtserforderlich
Grundstücksadresseerforderlich
Bemessungsgrundlage und Höhe der Nebensteuernerforderlich

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

2 Jahre. Der Wechseldatenträger, der zur Übermittlung der Datei an die Gemeinde oder die EPCI verwendet wurde, wird nach der Installation vernichtet, wenn er Daten enthält, die über das Gebiet dieser Gemeinde oder der EPCI hinausgehen. Ausnahmsweise können Informationen über Gewerbesteuerpflichtige, die Teil der in Artikel 1 vorgesehenen Stichprobe von Steuerpflichtigen sind, für weitere vier Jahre aufbewahrt werden. Über die Vernichtung der Datenträger wird ein Protokoll geführt.

Die Speicherung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO, sofern sie zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufbewahrungspflichten durch eine Behörde dient. Ergänzend gelten §257 HGB und §47 AO, wenn wirtschaftsbezogene Informationen verwaltet werden.

Betroffene Personen (2)

Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.

  • Nutzung des öffentlichen Dienstes
  • Bürger

Autor:
Paul-Emmanuel Bidault
Paul-Emmanuel Bidault

Erstellt am:05/25/2025

Aktualisiert am:00/01/1970

Lizenz: © Creative commons :
Attribution / Pas d'utilisation commerciale
CC-BY-NC AttributionPas d'utilisation commerciale

Anzahl der Nutzungen:0


Zugriff auf das vollständige Modell

Probieren Sie Dastra jetzt aus, um auf alle unsere Datenverarbeitungsmodelle zuzugreifen, die Sie an Ihre Organisation anpassen können. Die ersten 30 Tage sind kostenlos und unverbindlich (keine Kreditkarte erforderlich).

Zu meinem Verzeichnis der Verarbeitung hinzufügen
Abonnieren Sie unseren Newsletter

Wir werden Ihnen einige E-Mails senden, um Sie über unsere Neuigkeiten und die Neuerungen unserer Lösung auf dem Laufenden zu halten.

* Sie können sich jederzeit von jedem Newsletter abmelden.