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DSGVO-DatenverarbeitungsmodellÖffentliche Archive

Durch: Paul-Emmanuel Bidault
Lokale BehördenÖffentlich
Dieses Verarbeitungsmodell bezieht sich auf öffentliche Archive für lokale Behörden

Zwecke (1)

Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.

1
Konservierung, Kommunikation und Veröffentlichung von Archivdokumenten zur Aufwertung des Kulturerbes
– entweder für historische, wissenschaftliche oder statistische Zwecke gemäß den Bestimmungen des französischen Denkmalschutzgesetzes; – oder zum Zwecke der Verbreitung des Kulturerbes zur Einsichtnahme durch die breite Öffentlichkeit im Internet.
Ausführung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt - Art. 6 (1) e)

Daten (1)

Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.

Personenbezogene Daten in öffentlichen Archiven

Details der Daten


Datum und Ort der Eheschließung, eingetragene Lebenspartnerschaft, Scheidung, Auflösung der Lebenspartnerschaftoptional
Nationalitätoptional
Datum und Ort des Todesoptional
Geburtsdatum und -ortoptional
Spitzname, Alias ​​oder Pseudonymoptional
Name, Nachname und Vornameoptional
Namen, Vornamen, Geburtsdaten und -orte der Elternoptional
Umfang der Abstammungoptional
Alle weiteren Daten zu Randdaten des Personenstandsregistersoptional

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Die personenbezogenen Daten werden in der aktiven Datenbank nur so lange gespeichert, wie es zur Erfüllung des Zwecks der Verarbeitung erforderlich ist, gemäß den Vorgaben des deutschen Datenschutzrechts.

Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse. Die Speicherung unterliegt dem Grundsatz der Speicherbegrenzung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO.

Betroffene Personen (1)

Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.

  • Bürger

Autor:
Paul-Emmanuel Bidault
Paul-Emmanuel Bidault

Erstellt am:05/25/2025

Aktualisiert am:00/01/1970

Lizenz: © Creative commons :
Attribution / Pas d'utilisation commerciale
CC-BY-NC AttributionPas d'utilisation commerciale

Anzahl der Nutzungen:0


Zugriff auf das vollständige Modell

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