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DSGVO-DatenverarbeitungsmodellÜbermittlung geografischer Daten

Durch: Paul-Emmanuel Bidault
Lokale BehördenÖffentliche
Dieses Verarbeitungsmodell betrifft die Übermittlung von Geodaten für lokale Behörden

Zwecke (1)

Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.

1
Aktivieren Sie die Konsultation der Katastermatrix
Ermittlung der betroffenen Grundstücke durch Bauanträge und andere Formalitäten im Zusammenhang mit der Landnutzung / städtebauliche Studien / Inventarisierung des Grundbesitzes der Kommune / Aufzeichnungen über Grundstückskäufe oder -verkäufe durch die Kommune / Straßenbauarbeiten und Grundstücks- oder städtebauliche Maßnahmen / Bereitstellung von Informationen über den Grundbesitz der Kommune / Bereitstellung von Informationen über den Grundbesitz der Kommune / Bereitstellung von Informationen über den Grundbesitz der Kommune / Bereitstellung von Informationen über den Grundbesitz der Kommune / Bereitstellung von Informationen über den Grundbesitz der Kommune / Bereitstellung von Informationen über den Grundbesitz der Kommune / Bereitstellung von Informationen über den Grundbesitz der Kommune / Bereitstellung von Informationen über den Grundbesitz der Kommune / Erteilung von Informationen an Personen, die eine Anfrage zu einem bestimmten bebauten oder unbebauten Grundstück gestellt haben / Ausstellung einer Erklärung des Grundeigentümers über sein/ihr Eigentum/seine Grundstücke / Information der Mitglieder der kommunalen oder interkommunalen Kommission für die direkte Besteuerung über aktuelle Immobilienbewertungen
Ausführung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt - Art. 6 (1) e)

Daten (3)

Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.

Nicht bebaute Grundstücke

Details der Daten


Angewandter Prozentsatzoptional
Katastereinkommenerforderlich
Natur und Unternatur der Kulturerforderlich
Anteil des steuerfreien Einkommensoptional
Jahr der Steuererklärungoptional
versteuertes Einkommenoptional
Katasterreferenzenerforderlich
Oberflächeerforderlich
Loseerforderlich
Grundbuchverweiserforderlich
Handlungsverlauferforderlich
Art der Befreiungoptional

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Die geografische Datenbank wird regelmäßig, mindestens jedoch jährlich, aktualisiert. Die Aufbewahrungsfrist für personenbezogene Daten ist für jeden mit dem GIS verbundenen Geschäftsprozess definiert.

Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse. Die Speicherung unterliegt dem Grundsatz der Speicherbegrenzung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO.

Eigentümerdaten

Details der Daten


Heimatadresseerforderlich
Geburtsdatum und -orterforderlich
Personenqualitäterforderlich
Eigentumsrechte und Zerstückelung(en)erforderlich
Vor- und Nachnameerforderlich
Firmenname und Rechtsformoptional

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Die personenbezogenen Daten werden in der aktiven Datenbank nur so lange gespeichert, wie es zur Erfüllung des Zwecks der Verarbeitung erforderlich ist, gemäß den Vorgaben des deutschen Datenschutzrechts.

Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse. Die Speicherung unterliegt dem Grundsatz der Speicherbegrenzung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO.

gebaute Immobilien

Details der Daten


Wohnmerkmale (Wohnfläche, Anzahl der bewohnbaren Räume und Anzahl der Bewohner)erforderlich
Katastereinkommenerforderlich
Wartungskoeffizient, Standort und Aufzugerforderlich
Wohnungszuweisungerforderlich
Beschreibung der vorübergehenden Ausnahmenerforderlich
Steuerbemessungsgrundlageerforderlich
Baujahrerforderlich
Katasterreferenzerforderlich
Wohnkategorieerforderlich
Steuer oder Gebühr auf die Entsorgung von Haushaltsabfällenerforderlich
Natur der lokalenerforderlich
Art der dauerhaften Ausnahmenoptional

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Die Geodatenbank wird regelmäßig, mindestens jedoch jährlich, aktualisiert. Die Aufbewahrungsfrist für personenbezogene Daten ist für jeden mit dem GIS verbundenen Geschäftsprozess definiert.

Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse. Die Speicherung unterliegt dem Grundsatz der Speicherbegrenzung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO.

Betroffene Personen (1)

Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.

  • Bürger

Autor:
Paul-Emmanuel Bidault
Paul-Emmanuel Bidault

Erstellt am:05/25/2025

Aktualisiert am:00/01/1970

Lizenz: © Creative commons :
Attribution / Pas d'utilisation commerciale
CC-BY-NC AttributionPas d'utilisation commerciale

Anzahl der Nutzungen:0


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