DSGVO-DatenverarbeitungsmodellZugangskontrolle am Arbeitsplatz, mit in der Datenbank gespeicherten biometrischen Vorlagen
Zwecke (2)
Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.
Daten (3)
Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.
Identifikationsdaten der Mitarbeiter
Details der Daten
Definition
- Typ 1 : Vorlagen unter der Kontrolle der betreffenden Personen sind solche, deren einziger dauerhafter Datenträger sich im Besitz der Person selbst befindet, z.B. Typ 2: Schablonen unter gemeinsamer Kontrolle sind solche, deren dauerhafter Datenträger vom Arbeitgeber oder seinen Angestellten kontrolliert wird, die aber in einer Form aufbewahrt werden, die sie ohne die Verwendung eines Geheimnisses, über das die betreffende Person verfügt, unbrauchbar macht;Typ 3: Schablonen, die nicht von den betreffenden Personen kontrolliert werden, sind solche, deren dauerhafter Datenträger vom Arbeitgeber oder seinen Beauftragten in einer verwertbaren Form kontrolliert wird, die weder einen Ausweis, der die Schablone enthält, noch die Verwendung eines Geheimnisses, über das die betreffende Person verfügt, erfordert.
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
Die Datenkategorien, die sich auf die Identität, das Berufsleben und die Parkraumbewirtschaftung beziehen, dürfen höchstens fünf Jahre nach dem Ausscheiden der Person mit langfristiger Zugangsberechtigung und drei Monate nach dem Ausscheiden von Personen mit einmaliger Zugangsberechtigung aufbewahrt werden.
Reisedaten der Mitarbeiter
Details der Daten
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
Unterlagen, die sich auf die Bewegungen von Personen beziehen, dürfen nicht länger als 3 Monate aufbewahrt werden.
Daten über das Arbeitsleben der Arbeitnehmer
Details der Daten
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
Dauer des Arbeitsvertrags
Betroffene Personen (1)
Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.
- Mitarbeiter
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