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DSGVO-DatenverarbeitungsmodellZugangskontrolle am Arbeitsplatz, mit in der Datenbank gespeicherten biometrischen Vorlagen

HumanressourcenPrivat
Dieses Verarbeitungsmodell bezieht sich auf die Zugangskontrolle zu professionellen IT-Geräten und -Anwendungen sowie auf die Zugangskontrolle in restriktiv gekennzeichneten Räumlichkeiten

Zwecke (2)

Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.

1
Zugangskontrolle zu professionellen IT-Geräten und -Anwendungen
Von der Organisation restriktiv festgelegte Personen, die keine Kontrolle über die Arbeitszeit des Nutzers haben
Berechtigte Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder eines Dritten - Art. 6 (1) f)
2
Zugangskontrolle in restriktiv gekennzeichneten Räumen
Personen, die Verkehrsbeschränkungen unterliegen, mit Ausnahme der Kontrolle der Arbeitszeiten der Mitarbeiter
Berechtigte Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder eines Dritten - Art. 6 (1) f)

Daten (3)

Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.

Identifikationsdaten der Mitarbeiter

Details der Daten


Vorlage für biometrische Daten

Definition

- Typ 1 : Vorlagen unter der Kontrolle der betreffenden Personen sind solche, deren einziger dauerhafter Datenträger sich im Besitz der Person selbst befindet, z.B. Typ 2: Schablonen unter gemeinsamer Kontrolle sind solche, deren dauerhafter Datenträger vom Arbeitgeber oder seinen Angestellten kontrolliert wird, die aber in einer Form aufbewahrt werden, die sie ohne die Verwendung eines Geheimnisses, über das die betreffende Person verfügt, unbrauchbar macht;Typ 3: Schablonen, die nicht von den betreffenden Personen kontrolliert werden, sind solche, deren dauerhafter Datenträger vom Arbeitgeber oder seinen Beauftragten in einer verwertbaren Form kontrolliert wird, die weder einen Ausweis, der die Schablone enthält, noch die Verwendung eines Geheimnisses, über das die betreffende Person verfügt, erfordert.

erforderlichsensible Daten
Angaben zum Mitarbeitererforderlich
Individuelle Authentifizierung oder Supportnummererforderlich
Biometrischer Schlüsselerforderlich
Fotografieerforderlich
Vor- und Nachname des Mitarbeiterserforderlich

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Die Datenkategorien, die sich auf die Identität, das Berufsleben und die Parkraumbewirtschaftung beziehen, dürfen höchstens fünf Jahre nach dem Ausscheiden der Person mit langfristiger Zugangsberechtigung und drei Monate nach dem Ausscheiden von Personen mit einmaliger Zugangsberechtigung aufbewahrt werden.

Reisedaten der Mitarbeiter

Details der Daten


Stellplatznummererforderlich
Nummernschild des Fahrzeugserforderlich
Datum und Uhrzeit der Ein- und Ausreiseerforderlich
Zugangsberechtigte Zonen und Zeitenerforderlich
Verwendete Türnummererforderlich

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Unterlagen, die sich auf die Bewegungen von Personen beziehen, dürfen nicht länger als 3 Monate aufbewahrt werden.

Daten über das Arbeitsleben der Arbeitnehmer

Details der Daten


Name des Arbeitgeberserforderlich
Klasseerforderlich
Zugehörigkeitskörpererforderlich
Interne Personalnummererforderlich

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Dauer des Arbeitsvertrags

Betroffene Personen (1)

Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.

  • Mitarbeiter

Erstellt am:04/20/2025

Aktualisiert am:04/20/2025

Lizenz: © Creative commons :
Attribution / Pas d'utilisation commerciale
CC-BY-NC AttributionPas d'utilisation commerciale

Anzahl der Nutzungen:1


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