DSGVO-DatenverarbeitungsmodellVerwaltung von Fernunterricht
Durch: Paul-Emmanuel BidaultZwecke (5)
Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.
Daten (1)
Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.
Azubi-Daten für das Fernstudium
Details der Daten
Definition
Geburtsdatum der Person
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
Für Auszubildende und Kunden: 10 Jahre nach Vertragsende, sofern gesetzlich oder behördlich nichts anderes bestimmt ist. (Erforderlich für die Anforderung von Duplikaten von Ausbildungsnachweisen oder -bescheinigungen, Rechnungsduplikaten, Verwaltungsprüfungen durch öffentliche Einrichtungen, Berufsbildungsträger, DIRECCTE, Qualitätszertifizierer QUALIOPI, DRJSCS oder Rektorat.) Für Personen, die Kontakt aufgenommen haben, aber keine Kunden sind: 3 Jahre nach dem letzten Telefon- oder E-Mail-Kontakt.
Die Speicherung erfolgt ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, da sie zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen erforderlich ist. Eine zusätzliche Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ist nicht erforderlich, sofern die Verarbeitung unmittelbar zur Vertragserfüllung dient.
Betroffene Personen (3)
Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.
- Andere
- Aussichten
- Kunden
Attribution / Pas d'utilisation commerciale
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