DSGVO-DatenverarbeitungsmodellFuhrparkmanagement
Durch: Paul-Emmanuel BidaultZwecke (4)
Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.
Daten (2)
Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.
Nutzung eines Firmenwagens
Details der Daten
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
Dauer der Fahrzeugzuteilung
Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Grundlage eines berechtigten Interesses und unterliegt dem Grundsatz der Speicherbegrenzung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO.
Zwischenarchivierung:
5 Jahre nach Vertragsende
Gelegentliche Nutzung eines Servicefahrzeugs
Details der Daten
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
Dauer der Fahrzeugzuteilung
Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Grundlage eines berechtigten Interesses und unterliegt dem Grundsatz der Speicherbegrenzung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO. Buchhaltungsunterlagen, zu denen auch Buchungsbelege und Jahresabschlüsse gehören, müssen nach § 147 Abs. 3 AO für zehn Jahre aufbewahrt werden. Diese Regel dient der steuerlichen Nachprüfbarkeit durch die Finanzbehörden.
Betroffene Personen (1)
Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.
- Mitarbeiter
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