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DSGVO-DatenverarbeitungsmodellFuhrparkmanagement

Durch: Paul-Emmanuel Bidault
Allgemeine OptionenPrivateÖffentliche
Dieses Verarbeitungsmodell bezieht sich auf die Verwaltung der Flottenfahrzeugzuteilungen und die Überwachung der Flottenwartung und des Flottenersatzes sowie die Sicherstellung der Verfügbarkeit von Fahrzeugen zur Erfüllung organisatorischer Anforderungen und schließlich auf das Arbeitszeitmanagement durch Überwachung der Fahrzeugnutzung

Zwecke (4)

Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.

1
Arbeitszeitmanagement
Fahrzeugnutzungsüberwachung
Vertragliche oder vorvertragliche Maßnahmen - Art. 6 (1) b)
2
Flottenwartung und Ersatzüberwachung
Berechtigte Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder eines Dritten - Art. 6 (1) f)
3
Verwalten Sie die Fahrzeugzuteilung Ihrer Flotte
Berechtigte Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder eines Dritten - Art. 6 (1) f)
4
Sicherstellung der Fahrzeugverfügbarkeit zur Erfüllung organisatorischer Anforderungen
Lieferungen, Reisen, Kundendienst...
Berechtigte Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder eines Dritten - Art. 6 (1) f)

Daten (2)

Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.

Nutzung eines Firmenwagens

Details der Daten


Fahrzeugkennzeichenerforderlich
Durchschnittliche Kilometerleistung pro Monaterforderlich
Funktionoptional
Vor- und Nachnameerforderlich

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Dauer der Fahrzeugzuteilung

Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Grundlage eines berechtigten Interesses und unterliegt dem Grundsatz der Speicherbegrenzung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO.

Zwischenarchivierung:

5 Jahre nach Vertragsende

Gelegentliche Nutzung eines Servicefahrzeugs

Details der Daten


Datum und Uhrzeit der Fahrzeugnutzungerforderlich
Fahrzeugkennzeichenerforderlich
Ziel verschiebenerforderlich
Relevante Kilometererforderlich
Funktionerforderlich
Vor- und Nachnameerforderlich

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Dauer der Fahrzeugzuteilung

Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Grundlage eines berechtigten Interesses und unterliegt dem Grundsatz der Speicherbegrenzung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO. Buchhaltungsunterlagen, zu denen auch Buchungsbelege und Jahresabschlüsse gehören, müssen nach § 147 Abs. 3 AO für zehn Jahre aufbewahrt werden. Diese Regel dient der steuerlichen Nachprüfbarkeit durch die Finanzbehörden.

Betroffene Personen (1)

Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.

  • Mitarbeiter

Autor:
Paul-Emmanuel Bidault
Paul-Emmanuel Bidault

Erstellt am:05/25/2025

Aktualisiert am:00/01/1970

Lizenz: © Creative commons :
Attribution / Pas d'utilisation commerciale
CC-BY-NC AttributionPas d'utilisation commerciale

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