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DSGVO-DatenverarbeitungsmodellSysteme zur Gesundheitsüberwachung und Risikomanagement

Durch: Paul-Emmanuel Bidault
PrivatGesundheitÖffentlich
Der Zweck dieser Verarbeitung besteht darin, Daten zu allen unerwünschten gesundheitlichen Ereignissen zu untersuchen und mit der Person Kontakt aufzunehmen, die das Ereignis gemeldet hat.

Zwecke (2)

Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.

1
Untersuchung von Daten zu allen gesundheitsschädlichen Ereignissen
Erhebung, Erfassung, Analyse, Nachverfolgung, Dokumentation, Übermittlung und Speicherung von Informationen
Ausführung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt - Art. 6 (1) e)
Gewährleistung der Einhaltung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Gesundheitsversorgung und Arzneimittel, Geräte oder Produkte gemäß den Bestimmungen von Artikel 9 der DSGVO und Artikel 66 des geänderten Gesetzes vom 6. Januar 1978.
2
Verwaltung der Kontakte mit der Person, die das gesundheitsschädliche Ereignis gemeldet hat
Kontakte mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen und dem Mitglied eines anerkannten Vereins, Angehörigen eines Gesundheitsberufs, Mitglied einer Gesundheitsbehörde, Patienten usw. oder dem Angehörigen eines Gesundheitsberufs, der unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht kontaktiert werden kann, um Einzelheiten zu dem gemeldeten gesundheitlichen Zwischenfall zu erfahren (Betreuer der Person, die das gesundheitliche Zwischenfall erlitten hat usw.).
Ausführung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt - Art. 6 (1) e)
Gewährleistung der Einhaltung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Gesundheitsversorgung und Arzneimittel, Geräte oder Produkte gemäß den Bestimmungen von Artikel 9 der DSGVO und Artikel 66 des geänderten Gesetzes vom 6. Januar 1978.

Daten (4)

Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.

Identifikationsdaten der dem Ereignis ausgesetzten Person

Details der Daten


Geburtsjahr oder -datumerforderlich
Größe und Gewichterforderlich
Geschlechterforderlich
Identifikationsnummererforderlich
Altererforderlich

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

aktuelle Datennutzungsdauer

Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse. Die Speicherung unterliegt dem Grundsatz der Speicherbegrenzung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO.

Zwischenarchivierung:

gesetzliche oder behördliche Dauer, die für jede Gesundheitsüberwachung gilt

Endgültige Sortierung

Kontaktdaten der Person, die das gesundheitsschädliche Ereignis meldet

Details der Daten


Telefonnummererforderlich
E-Mailerforderlich
Vor- und Nachnameerforderlich
Fachgebiet eines medizinischen Fachpersonalserforderlich
Postanschrifterforderlich

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

beschränkt auf das, was der Verantwortliche wissen muss, um seinen Verpflichtungen zur Gesundheitsüberwachung nachzukommen, und für eine Dauer, die streng auf das zur Erfüllung dieser Verpflichtungen erforderliche Maß beschränkt ist.

Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 9 Abs. 2 lit. i DSGVO zum Schutz vor schwerwiegenden gesundheitlichen Gefahren und zur Gefahrenabwehr. Die Daten werden nach Zweckerfüllung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO gelöscht.

Gesundheitsdaten der dem Ereignis ausgesetzten Person

Details der Daten


Verwandte Krankheiten oder Ereignisseerforderlichsensible Daten
Krankengeschichteerforderlichsensible Daten
Art der Nebenwirkungenerforderlichsensible Daten
Daten zum Erwerbslebenerforderlich
Lebensstilerforderlich
Therapeutisches Verhalten des verschreibenden Arztes oder des medizinischen Fachpersonalserforderlichsensible Daten
Ergebnisse der medizinischen Untersuchungerforderlichsensible Daten
Verschreibungsmodus und Arzneimittelgebraucherforderlichsensible Daten
Laufende Behandlungenerforderlichsensible Daten
Suche nach Vorläufern und Risikofaktorenerforderlichsensible Daten

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Aktuelle Datennutzungszeit.

Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben im Bereich der Gesundheitsvorsorge, medizinischen Betreuung und Versorgung.

Zwischenarchivierung:

gesetzliche oder behördliche Dauer, die für jede Gesundheitsüberwachung gilt

Endgültige Sortierung

Daten zur Identifizierung des von der Ausschreibung betroffenen Produkts

Details der Daten


Seriennummererforderlich
Art des Arzneimittelserforderlich
Verwendetes Gerät oder Produkterforderlich

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

aktuelle Datennutzungszeit

Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse. Die Speicherung unterliegt dem Grundsatz der Speicherbegrenzung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO.

Zwischenarchivierung:

gesetzliche oder behördliche Dauer, die für jede Gesundheitsüberwachung gilt

Endgültige Sortierung

Betroffene Personen (1)

Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.

  • Patienten

Autor:
Paul-Emmanuel Bidault
Paul-Emmanuel Bidault

Erstellt am:05/25/2025

Aktualisiert am:00/01/1970

Lizenz: © Creative commons :
Attribution / Pas d'utilisation commerciale
CC-BY-NC AttributionPas d'utilisation commerciale

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