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DSGVO-DatenverarbeitungsmodellVerarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten

Durch: Paul-Emmanuel Bidault
PrivatWertpapierdienstleister
Dieses Verarbeitungsmodell betrifft die Überwachung von Aktivitäten im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten, die Verwaltung von Kontotransaktionen, Transaktionen im Auftrag des Staates, öffentlicher oder privater Emittenten sowie die Verwaltung der verschiedenen Formen der Mitarbeiterbeteiligung, der Mitarbeitergewinnbeteiligung und des Aktienbesitzes.

Zwecke (6)

Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.

1
Management der verschiedenen Formen der Mitarbeiterbeteiligung
Vertragliche oder vorvertragliche Maßnahmen - Art. 6 (1) b)
2
Überwachung der Aktivitäten im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten
Berechtigte Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder eines Dritten - Art. 6 (1) f)
3
Die Verantwortung für wirksame Operationen liegt bei der Staatsrechnung, bei öffentlichen oder privaten Verwaltern
An Inhaber von Finanzinstrumenten, Gesellschafter, Aktionäre, Verwalter, Anleihegläubiger, Rentenempfänger oder Inhaber von Aktien, Rechten oder Optionsscheinen
Vertragliche oder vorvertragliche Maßnahmen - Art. 6 (1) b)
4
Steuerkonformität
Rechtliche Verpflichtung - Art. 6 (1) c)
5
Registrierung, Aktualisierung und Verwendung von Informationen
Bezüglich der Kontoregistrierung und der Betriebseigenschaften dieser Konten
Berechtigte Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder eines Dritten - Art. 6 (1) f)
6
Verwaltung der auf diesen Konten durchgeführten Transaktionen
Mit Emittenten von Finanzinstrumenten und Wertpapierdienstleistern im Sinne des Gesetzes Nr. 96-597 vom 2. Juli 1996
Berechtigte Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder eines Dritten - Art. 6 (1) f)

Daten (1)

Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.

Konto- und Finanzinstrumentdaten

Details der Daten


Familienstand

Definition

Ledig, verheiratet, in einer Lebensgemeinschaft lebend usw.

erforderlich
Nationalitäterforderlich
Steueradresseerforderlich
Name

Definition

Name der Person

erforderlich
Heimatadresseerforderlich
Konto- und Finanzinstrumentmerkmale

Definition

- Kontoart; - Sicherheiten; - Kontonutzungsgrenzen und finanzielle Bedingungen; - Nennwerte; - Ausgabepreis; - Anspruchsdatum; - Verfügbarkeitsfristen; - Wertpapierart; - Steuerstatus; - Handelstag; - Bezeichnung des gehandelten Wertpapiers; - Anzahl der hinterlegten Wertpapiere; - Steuertransfers; Einkünfte aus Finanzinstrumenten; Gewinne und Verluste; der Doppelbesteuerung unterliegende Beträge; Anzahl der gehandelten Wertpapiere; Wertpapierportfolio; Anlagekapazität; Börsenkurs; spezifische Informationen zur Verwaltung verschiedener Formen von Mitarbeiterspareinlagen, einschließlich Mitarbeiteraktienbeteiligungen: Gehälter, Umfang der Rechte;

erforderlich
Bankidentitäterforderlichsensible Daten
Geburtsdatum und -orterforderlich
Vornameerforderlich
Land der Hauptsteueradresseerforderlich
Geschlechterforderlich
Sozioprofessionelle Kategorieerforderlich
Aufenthaltsstatuserforderlich
Rechtsfähigkeiterforderlich
Postanschrifterforderlich

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Die für die automatisierte Verarbeitung erforderlichen personenbezogenen Daten im Sinne der Artikel 1, 2 und 3 dürfen nicht länger als den in den geltenden Vorschriften vorgesehenen Zeitraum aufbewahrt werden, vorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen zur dreißigjährigen Verjährungsfrist.

Die Speicherung ist zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich und stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit § 257 HGB bzw. § 147 AO, sofern es sich um steuer- oder handelsrechtlich relevante Daten handelt.

Betroffene Personen (1)

Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.

  • Kunden

Autor:
Paul-Emmanuel Bidault
Paul-Emmanuel Bidault

Erstellt am:05/25/2025

Aktualisiert am:00/01/1970

Lizenz: © Creative commons :
Attribution / Pas d'utilisation commerciale
CC-BY-NC AttributionPas d'utilisation commerciale

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