Javascript is required
logo-dastralogo-dastra

DSGVO-DatenverarbeitungsmodellBetreuung von Personen in sozialer Integration

Durch: Paul-Emmanuel Bidault
VereinÖffentlichSozial
Diese Verarbeitung betrifft die Betreuung von Menschen in der sozialen Integration für Vereine

Zwecke (1)

Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.

1
Sicherstellung der Organisation und Nachverfolgung von Eingliederungs-/Wiedereingliederungs- und/oder Integrationspro...
Organisation und Begleitung von Integrationswegen und/oder schulischer, sozialer und beruflicher Integration
Ausführung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt - Art. 6 (1) e)

Daten (5)

Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.

Sozialversicherungsnummer

Details der Daten


Sozialversicherungsnummeroptionalsensible Daten

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

3 Monate

Die Verarbeitung der Sozialversicherungsnummer erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gemäß § 28a SGB IV. Nach Wegfall des Verarbeitungszwecks erfolgt die Löschung, sofern keine anderen gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen.

Daten zum Privatleben des Begünstigten

Details der Daten


Familienstand

Definition

Ledig, verheiratet, in einer Lebensgemeinschaft lebend usw.

erforderlich
unterhaltsberechtigte Kinder

Definition

FALSCH

erforderlich
Anzahl der Kindererforderlich
Wirtschaftliche Situationerforderlich

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Grundsätzlich wird empfohlen, die für die Zwecke der Aufnahme, Unterbringung und sozialen sowie medizinisch-sozialen Betreuung von Personen erhobenen und verarbeiteten Daten nicht länger als zwei Jahre nach dem letzten Kontakt mit der Person, die Gegenstand dieser Betreuung war (z. B. letzte E-Mail oder letzter Brief der betreffenden Person usw.), in der aktiven Datenbank aufzubewahren, es sei denn, es liegen anders lautende gesetzliche oder behördliche Bestimmungen vor oder es liegen Sonderfälle vor.

Die Speicherung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO, sofern sie zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufbewahrungspflichten durch eine Behörde dient. Ergänzend gelten §257 HGB und §47 AO, wenn wirtschaftsbezogene Informationen verwaltet werden.

Daten zum Arbeitsleben

Details der Daten


Schulbildungoptional
Beschäftigteoptional
Bildungoptional
Frühere Jobsoptional

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

2 Jahre ab dem letzten Kontakt mit der Person, die Gegenstand dieser Unterstützung war, sofern keine anders lautenden gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen bestehen oder eine besondere rechtliche Verpflichtung oder Beweispflicht im Falle eines Rechtsstreits besteht.

Die Speicherung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO, sofern sie zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufbewahrungspflichten durch eine Behörde dient. Ergänzend gelten §257 HGB und §47 AO, wenn wirtschaftsbezogene Informationen verwaltet werden.

Daten zu den materiellen Lebensbedingungen

Details der Daten


Vorhandene Zahlungsmittel und Krediteerforderlich
RIPPEoptionalsensible Daten
Art und Höhe der Einkünfteerforderlich
Guthaben und aufgenommene Kredite (Betrag und Laufzeit, Name des Kreditinstituts) bei Auftragsfinanzierung per Krediterforderlich
Fortbewegungsmittelerforderlich
Erhaltene Leistungen

Definition

Natur, Montant, Familienquotient, Numéro Allocataire

erforderlich
Art und Eigenschaften der Unterkunfterforderlich
Einkommen des Ehepartnerserforderlich
Erträge aus Finanzinstrumentenerforderlich

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Grundsätzlich wird empfohlen, die für die Zwecke der Aufnahme, Unterbringung und sozialen sowie medizinisch-sozialen Betreuung von Personen erhobenen und verarbeiteten Daten nicht länger als zwei Jahre nach dem letzten Kontakt mit der Person, die Gegenstand dieser Betreuung war (z. B. letzte E-Mail oder letzter Brief der betreffenden Person usw.), in der aktiven Datenbank aufzubewahren, es sei denn, es liegen anders lautende gesetzliche oder behördliche Bestimmungen vor oder es liegen Sonderfälle vor.

Die Speicherung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO, sofern sie zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufbewahrungspflichten durch eine Behörde dient. Ergänzend gelten §257 HGB und §47 AO, wenn wirtschaftsbezogene Informationen verwaltet werden.

Begünstigtenidentifikation

Details der Daten


Geburtsdatum und -orterforderlich
Telefonnummererforderlich
E-Mailerforderlich
Vor- und Nachnameerforderlich
Postanschrifterforderlich

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Grundsätzlich wird empfohlen, die für die Zwecke der Aufnahme, Unterbringung und sozialen sowie medizinisch-sozialen Betreuung von Personen erhobenen und verarbeiteten Daten nicht länger als zwei Jahre nach dem letzten Kontakt mit der Person, die Gegenstand dieser Betreuung war (z. B. letzte E-Mail oder letzter Brief der betreffenden Person usw.), in der aktiven Datenbank aufzubewahren, es sei denn, es liegen anders lautende gesetzliche oder behördliche Bestimmungen vor oder es liegen Sonderfälle vor.

Die Speicherung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO, sofern sie zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufbewahrungspflichten durch eine Behörde dient. Ergänzend gelten §257 HGB und §47 AO, wenn wirtschaftsbezogene Informationen verwaltet werden.

Betroffene Personen (1)

Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.

  • Andere

Autor:
Paul-Emmanuel Bidault
Paul-Emmanuel Bidault

Erstellt am:05/25/2025

Aktualisiert am:00/01/1970

Lizenz: © Creative commons :
Attribution / Pas d'utilisation commerciale
CC-BY-NC AttributionPas d'utilisation commerciale

Anzahl der Nutzungen:0


Zugriff auf das vollständige Modell

Probieren Sie Dastra jetzt aus, um auf alle unsere Datenverarbeitungsmodelle zuzugreifen, die Sie an Ihre Organisation anpassen können. Die ersten 30 Tage sind kostenlos und unverbindlich (keine Kreditkarte erforderlich).

Zu meinem Verzeichnis der Verarbeitung hinzufügen
Abonnieren Sie unseren Newsletter

Wir werden Ihnen einige E-Mails senden, um Sie über unsere Neuigkeiten und die Neuerungen unserer Lösung auf dem Laufenden zu halten.

* Sie können sich jederzeit von jedem Newsletter abmelden.