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DSGVO-DatenverarbeitungsmodellVideoüberwachungssystem in einem öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Bereich (Videoüberwachung)

Durch: Paul-Emmanuel Bidault
Allgemeine OptionenÖffentlichPrivate
Dieses Verarbeitungsmodell bezieht sich auf die Sicherheit von Gütern und Personen durch ein Videoüberwachungssystem an einem öffentlichen Ort oder einem der Öffentlichkeit zugänglichen Ort

Zwecke (11)

Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.

1
Sicherung nationaler Verteidigungsanlagen
Ausführung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt - Art. 6 (1) e)
Teilbestimmung zu § 14 Abs. 1 Nr. 2 Polizeigesetz – Verkehrsregelung im Einsatz
2
Prävention natürlicher oder technologischer Risiken
Ausführung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt - Art. 6 (1) e)
Teilbestimmung zu §14 Abs. 1 Nr.7 Polizeigesetz – Sicherstellung von Beweismitteln
3
Einhaltung der Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung
Erfüllung der Pflicht, für den Betrieb eines Landkraftfahrzeugs über eine Haftpflichtversicherung zu verfügen
Ausführung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt - Art. 6 (1) e)
Teilbestimmung zu § 14 Abs. 1 Nr.10 Polizeigesetz – Identitätsfeststellung
4
Sicherheit öffentlicher Einrichtungen in Freizeitparks
Ausführung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt - Art. 6 (1) e)
Teilbestimmung zu §14 Abs. 1 Nr.9 Polizeigesetz – Zugriff auf technische Daten
5
Gewährleistung des Schutzes der unmittelbaren Umgebung der Gebäude und Einrichtungen des Einzelhandels
Gewährleistung des Schutzes der unmittelbaren Umgebung von Gebäuden und Einrichtungen von Einzelhändlern in Gebieten, die einem besonderen Risiko von Überfällen oder Diebstahl ausgesetzt sind
Ausführung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt - Art. 6 (1) e)
§ 14 Polizeigesetz – Schlussbestimmung zu Eingriffsbefugnissen
6
Gewährleistung der Sicherheit von Gütern und Personen
Sorgen Sie für die Sicherheit von Personen und Eigentum an Orten und Einrichtungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, wenn diese Orte und Einrichtungen besonders der Gefahr von Überfällen oder Diebstahl ausgesetzt sind.
Ausführung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt - Art. 6 (1) e)
Teilbestimmung zu §14 Abs. 1 Nr.12 Polizeigesetz – Übermittlung von Personendaten
7
Verkehrsflussregulierung
Ausführung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt - Art. 6 (1) e)
Teilbestimmung zu § 14 Abs. 1 Nr. 3 Polizeigesetz – Betretensrecht
8
Abwehr von Gefahren für die Sicherheit von Menschen und Eigentum
Verhinderung von Verletzungen der Sicherheit von Personen und Eigentum an Orten, die besonders dem Risiko von Überfällen, Diebstahl oder Drogenhandel ausgesetzt sind, sowie Verhinderung von Zollbetrug gemäß Artikel 414 letzter Absatz des Zollkodex und der in Artikel 415 desselben Kodex vorgesehenen Straftaten im Zusammenhang mit Geldern, die aus diesen Straftaten stammen, in Gebieten, die diesen Straftaten besonders ausgesetzt sind
Ausführung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt - Art. 6 (1) e)
Teilbestimmung zu § 14 Abs. 1 Nr.5 Polizeigesetz – Datenerhebungsermächtigung
9
Erfassung von Verkehrsverstößen
Ausführung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt - Art. 6 (1) e)
Teilbestimmung zu § 14 Abs. 1 Nr.4 Polizeigesetz – Eingriffsrecht in Deutschland
10
Schutz öffentlicher Gebäude und Anlagen und deren Umgebung
Ausführung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt - Art. 6 (1) e)
§ 14 Polizeigesetz (nach §§ 14–17 – Polizeirechte und -befugnisse)
11
Verhütung terroristischer Handlungen (unter den in Kapitel III des zweiten Titels des zweiten Buches des CSI festgele...
Ausführung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt - Art. 6 (1) e)
Teilbestimmung zu §14 Abs. 1 Nr.6 Polizeigesetz – Festnahmebefugnis

Daten (2)

Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.

Video

Details der Daten


Videoaufnahmenerforderlich

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

30 Tage

Die Datenverarbeitung durch Videoüberwachung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben in Verbindung mit § 4 Abs. 1 und 5 BDSG. Die Speicherfrist richtet sich nach der Erforderlichkeit zur Zweckerreichung, maximal jedoch 30 Tage.

Zwischenarchivierung:

30 Tage

Videoüberwachungsdaten

Details der Daten


Fotografieerforderlich
Geschlechterforderlich

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Der Verantwortliche muss die Einhaltung des Grundsatzes der begrenzten Dauer der Datenspeicherung gemäß der Ermächtigungsverordnung des Präfekten gewährleisten, die einen Monat nicht überschreiten darf (Art. L252-5 des CSI).

Die Verarbeitung von Videoüberwachungsdaten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO zur Erfüllung öffentlicher Sicherheitsaufgaben. Die Speicherfrist ist auf das zur Zweckerreichung erforderliche Maß zu begrenzen (§4 Abs. 5 BDSG), maximal jedoch ein Monat, es sei denn, besondere Umstände rechtfertigen eine längere Aufbewahrung.

Zwischenarchivierung:

Der Verantwortliche muss die Einhaltung des Grundsatzes der begrenzten Dauer der Datenspeicherung gemäß der Ermächtigungsverordnung des Präfekten gewährleisten, die einen Monat nicht überschreiten darf (Art. L252-5 des CSI).

Betroffene Personen (1)

Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.

  • Bürger

Autor:
Paul-Emmanuel Bidault
Paul-Emmanuel Bidault

Erstellt am:05/25/2025

Aktualisiert am:00/01/1970

Lizenz: © Creative commons :
Attribution / Pas d'utilisation commerciale
CC-BY-NC AttributionPas d'utilisation commerciale

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