DSGVO-DatenverarbeitungsmodellVerwendung einer Zahlungskartennummer im Rahmen des Fernabsatzes von Waren oder Dienstleistungen
Durch: Paul-Emmanuel BidaultZwecke (6)
Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.
Daten (1)
Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.
Daten, die zur Durchführung einer Fernzahlungskartentransaktion erforderlich sind
Details der Daten
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
Die Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für die Zwecke ihrer Verarbeitung erforderlich ist. Die Speicherung des Kryptogramms nach der ersten Transaktion ist in allen Fällen untersagt, auch bei Abonnements mit unterschiedlichen Zahlungen. Bei Einmalzahlungen (einmalige Käufe oder Abonnements ohne stillschweigende Verlängerung, die in einer einzigen Rate bezahlt werden) muss die Speicherdauer der Kartendaten der für die Abwicklung der Transaktion erforderlichen Zeit entsprechen, d. h. der tatsächlichen Zahlung, die bis zum Erhalt der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung aufgeschoben werden kann, zuzüglich gegebenenfalls der für den Fernabsatz von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen vorgesehenen Widerrufsfrist. Bei Abonnements mit Ratenzahlungen ist die Speicherung der Bankdaten gerechtfertigt: - bis zum Fälligkeitsdatum der letzten Zahlung, wenn das Abonnement keine stillschweigende Verlängerung vorsieht; - bis zur Kündigung des Abonnements im Falle einer stillschweigenden Verlängerung, vorbehaltlich der geltenden Bestimmungen und insbesondere der Information der betroffenen Personen vor der Verlängerung.
Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, die eine Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten erfordern.
Betroffene Personen (1)
Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.
- Andere
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