Javascript is required
logo-dastralogo-dastra

DSGVO-DatenverarbeitungsmodellMitarbeiterverzeichnis

Durch: Paul-Emmanuel Bidault
PersonalwesenPrivatHäufigste VerarbeitungstätigkeitenÖffentlich
Dieses Verarbeitungsmodell bezieht sich auf die Führung des einheitlichen Personalregisters.

Zwecke (1)

Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.

1
Führung eines einheitlichen Personalregisters.
Rechtliche Verpflichtung - Art. 6 (1) c)
§§ 312a–312d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Regelungen zu befristeten Arbeitsverträgen in Deutschland

Daten (1)

Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.

Personalregister

Details der Daten


Nationalitäterforderlich
Qualifikationerforderlich
Name

Definition

Name der Person

optional
Art und Seriennummer der Arbeitserlaubnis

Definition

Nur für ausländische Arbeitnehmer

erforderlich
Vornameerforderlich
Daten für den Firmeneintritt und Firmenaustritterforderlich
Geburtsdatum

Definition

Geburtsdatum der Person

erforderlich
Geschlechterforderlich
Beschäftigteerforderlich
Vertragsart

Definition

Ausbildungs- oder Berufsbildungsvertrag, Arbeitsintegrationsvertrag, befristeter Vertrag, Teilzeitarbeit, Bereitstellung durch einen Arbeitgeberverbund, Bereitstellung durch eine Zeitarbeitsfirma

erforderlich
Beginn- und Enddatum des Praktikums, Ort des Praktikumserforderlich

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Die Eintragungen im einheitlichen Personalregister werden ab dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb fünf Jahre lang aufbewahrt.

Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO auf Grundlage einer gesetzlichen Verpflichtung nach §§312a–312d BGB, welche Informationspflichten und Vertragsbedingungen bei befristeten Arbeitsverhältnissen regeln. Die Aufbewahrung der Daten über die Dauer von fünf Jahren ab Austritt des Mitarbeiters dient der Erfüllung gesetzlicher Nachweispflichten nach dem Nachweisgesetz (NachwG) sowie steuer- und handelsrechtlicher Vorschriften (§41 EStG, § 47 AO, §257 HGB).

Betroffene Personen (2)

Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.

  • Mitarbeiter
  • Ehemalige Mitarbeiter

Autor:
Paul-Emmanuel Bidault
Paul-Emmanuel Bidault

Erstellt am:05/25/2025

Aktualisiert am:00/01/1970

Lizenz: © Creative commons :
Attribution / Pas d'utilisation commerciale
CC-BY-NC AttributionPas d'utilisation commerciale

Anzahl der Nutzungen:0


Zugriff auf das vollständige Modell

Probieren Sie Dastra jetzt aus, um auf alle unsere Datenverarbeitungsmodelle zuzugreifen, die Sie an Ihre Organisation anpassen können. Die ersten 30 Tage sind kostenlos und unverbindlich (keine Kreditkarte erforderlich).

Zu meinem Verzeichnis der Verarbeitung hinzufügen
Abonnieren Sie unseren Newsletter

Wir werden Ihnen einige E-Mails senden, um Sie über unsere Neuigkeiten und die Neuerungen unserer Lösung auf dem Laufenden zu halten.

* Sie können sich jederzeit von jedem Newsletter abmelden.