DSGVO-DatenverarbeitungsmodellVerwaltung von Mandaten der Arbeitnehmervertreter
Durch: Paul-Emmanuel BidaultZwecke (1)
Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.
Daten (2)
Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.
Besondere Härte, die Arbeitnehmern Anspruch auf Sonderurlaub / Entsendungszeitguthaben beschert
Details der Daten
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
Der Zeitpunkt der Unterwerfung des betroffenen Arbeitnehmers
Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Grundlage eines berechtigten Interesses und orientiert sich an dem Grundsatz der Speicherbegrenzung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO.
Zwischenarchivierung:
6 Jahre (strafrechtliche Verjährung für Vergehen)
Unterlagen, die besondere Härtefälle im Zusammenhang mit Sonderurlaub oder Entsendungszeitguthaben belegen, werden sechs Jahre lang aufbewahrt. Diese Dauer entspricht den zivil- und strafrechtlichen Verjährungsfristen (z.B. §78 OWiG, §78b StGB) und ermöglicht die Durchsetzung arbeits- und datenschutzrechtlicher Ansprüche, zusätzlich unterstützt durch §147 AO für Lohnunterlagen.
Art des Mandats und der Vereinigung
Details der Daten
Definition
Name der Person
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
6 Monate nach Beendigung des Mandats
Die Verarbeitung erfolgt während der Dauer der Mitgliedschaft gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und kann gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO für Zwecke der Dokumentation über die Mitgliedschaft hinaus erfolgen.
Zwischenarchivierung:
6 Jahre (strafrechtliche Verjährung für Vergehen)
Die Angaben zur Art des Mandats und der Vereinigung werden sechs Jahre lang archiviert, um den gesetzlichen Anforderungen der zivil- und strafrechtlichen Verjährungsfristen gemäß § 78 Abs. 3 OWiG bzw. § 78b StGB/einer möglichen Straftat (z. B. Verstoß gegen Betriebsverfassungsgesetz) nachzukommen.
Betroffene Personen (1)
Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.
- Andere
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