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DSGVO-DatenverarbeitungsmodellNachverfolgung jährlicher Beurteilungsgespräche

Durch: Paul-Emmanuel Bidault
PersonalwesenPrivatHäufigste Verarbeitungstätigkeiten
Dieses Verarbeitungsmodell bezieht sich auf die Überwachung, Verwaltung und Bewertung der Fähigkeiten der Mitarbeiter durch jährliche Beurteilungsgespräche

Zwecke (1)

Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.

1
Überwachung, Verwaltung und Bewertung der Fähigkeiten der Mitarbeiter
Berechtigte Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder eines Dritten - Art. 6 (1) f)

Daten (3)

Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.

Identitätsdaten der Mitarbeiter

Details der Daten


Familienstand

Definition

Ledig, verheiratet, in einer Lebensgemeinschaft lebend usw.

erforderlich
Nationalitäterforderlich
Fotografieoptional
Art der Lizenzerforderlich
Geburtsdatum und -orterforderlich
--Name

Definition

Name der Person

erforderlich
Vornameerforderlich
unterhaltsberechtigte Kinder

Definition

FALSCH

erforderlich
Berufliche Kontaktdatenerforderlich
Geschlechterforderlich
personenbezogene Daten

Definition

Persönliche E-Mail-Adresse, persönliche Telefonnummer, persönliche Postanschrift

optional

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Im Hinblick auf die zweijährige Verjährungsfrist für die Erfüllung des Arbeitsvertrags (Art. L. 1471-1 CT) wird empfohlen, alle Dokumente im Zusammenhang mit der Erfüllung des Arbeitsvertrags (Disziplinarakte, Beurteilungsgespräche, Stundenzettel, Urlaubsgenehmigungen und Belege usw.) mindestens zwei Jahre lang aufzubewahren.

Die Speicherung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen sowie gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung berechtigter Interessen.

Professionelle Mitarbeiterbeurteilung

Details der Daten


Erzielte Ergebnisseerforderlich
Termine der Mitarbeitergesprächeerforderlich
Kommentare und Wünsche des Mitarbeiterserforderlich
Identität des Bewerters

Definition

FALSCH

erforderlich
Beurteilung der beruflichen Fähigkeiten anhand objektiver Kriterien mit direktem und notwendigem Bezug zur ausgeübten Tätigkeiterforderlich
Prognosen zur beruflichen Entwicklungerforderlich
Berufliche Fähigkeiten des Mitarbeiterserforderlich
Zugewiesene Zieleerforderlich

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Die personenbezogenen Daten werden in der aktiven Datenbank nur so lange gespeichert, wie es zur Erfüllung des Zwecks der Verarbeitung erforderlich ist, gemäß den Vorgaben des deutschen Datenschutzrechts.

Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Grundlage eines berechtigten Interesses, insbesondere zur Dokumentation und Nachweisführung im Rahmen vertraglicher Beziehungen.

Daten zur beruflichen Situation

Details der Daten


Art des Arbeitsvertrags

Definition

FALSCH

erforderlich
Invaliditätsquote

Definition

Artikel 9-2-b) der DSGVO

erforderlich
Interne Identifikationsnummererforderlich
Ausgeübter Beruf und hierarchischer Koeffizienterforderlich
Datum der Firmengründung

Definition

FALSCH

erforderlich
Aufklärung über die Qualität der Arbeitsbehinderungerforderlich
Dienstaltererforderlich
Arbeitsplatzerforderlich
Buchhaltungsabteilungerforderlich

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Angesichts der zweijährigen Verjährungsfrist für die Erfüllung des Arbeitsvertrags (Art. L. 1471-1 CT) wird empfohlen, alle Dokumente im Zusammenhang mit der Erfüllung des Arbeitsvertrags (Disziplinarakte, Beurteilungsgespräche, Stundennachweise, Urlaubsgenehmigungen und Belege usw.) mindestens zwei Jahre lang aufzubewahren.

Die Speicherung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen sowie gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung berechtigter Interessen.

Betroffene Personen (1)

Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.

  • Mitarbeiter

Autor:
Paul-Emmanuel Bidault
Paul-Emmanuel Bidault

Erstellt am:05/25/2025

Aktualisiert am:00/01/1970

Lizenz: © Creative commons :
Attribution / Pas d'utilisation commerciale
CC-BY-NC AttributionPas d'utilisation commerciale

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