DSGVO-DatenverarbeitungsmodellBearbeitung von Anträgen auf Ausweispapiere und andere Verwaltungsdokumente
Durch: Paul-Emmanuel BidaultZwecke (1)
Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.
Daten (1)
Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.
Antragsformular für ein Ausweisdokument
Details der Daten
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
Die Datei wird nach der Zustellung des Titels nicht aufbewahrt
Die Speicherung der Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung. Nach Ausstellung des Ausweisdokuments entfällt die gesetzliche Notwendigkeit zur weiteren Speicherung des Antragsformulars, weshalb eine Löschung gemäß den Grundsätzen der Datenminimierung und Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 lit. c und e DSGVO) erfolgt.
Betroffene Personen (1)
Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.
- Bürger
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