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DSGVO-DatenverarbeitungsmodellErkennung von Dokumentenfälschungen (Ausweis und Wohnsitznachweis)

Durch: Paul-Emmanuel Bidault
PrivatFinanzen
Dieses Verarbeitungsmodell bezieht sich auf die Erkennung von Dokumentenbetrug (Ausweisdokumente und Adressnachweise) im Bankensektor

Zwecke (1)

Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.

1
Aufdeckung von Dokumentenbetrug im Bereich Ausweisdokumente und Adressnachweise
Erkennen Sie Dokumente mit Anomalien, die wahrscheinlich auf Betrug hinweisen (falsche oder gefälschte Dokumente) beim Eröffnen von Girokonten und Sparbüchern
Berechtigte Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder eines Dritten - Art. 6 (1) f)

Daten (1)

Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.

Daten im Rahmen des Systems zur Erkennung von Dokumentenfälschungen überprüft

Details der Daten


Ausweisdokumenterforderlich
Gültigkeitsdatumerforderlich
Geburtsdatum und -orterforderlich
Land der Ausweisausstellungerforderlich
Datum der Ausstellungerforderlich
MRZ-Streifen für Ausweisdokumenteerforderlich
Geschlechterforderlich
Art der IDerforderlich
Vor- und Nachnameerforderlich

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Die erhobenen Daten werden ausschließlich so lange verwendet, wie es zur Überprüfung der Echtheit der Dokumente erforderlich ist. Im Rahmen der Bestimmungen des sektoralen Gesetzesbündels wird bei der Genehmigung des Antrags auf Konto- oder Sparbucheröffnung eine Kopie der entsprechenden Dokumente aufbewahrt.

Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen, wenn keine vorrangigen gesetzlichen Verpflichtungen entgegenstehen.

Betroffene Personen (2)

Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.

  • Kunden
  • Aussichten

Autor:
Paul-Emmanuel Bidault
Paul-Emmanuel Bidault

Erstellt am:05/25/2025

Aktualisiert am:00/01/1970

Lizenz: © Creative commons :
Attribution / Pas d'utilisation commerciale
CC-BY-NC AttributionPas d'utilisation commerciale

Anzahl der Nutzungen:0


Zugriff auf das vollständige Modell

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