DSGVO-DatenverarbeitungsmodellFührung gesetzlich vorgeschriebener Register, Beziehungen zu Arbeitnehmervertretungen
Zwecke (5)
Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.
Daten (6)
Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.
Einheitliches Beurteilungsdokument für berufliche Risiken
Details der Daten
Definition
Name der Person
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
Die Gefährdungsbeurteilung wird mindestens einmal jährlich sowie bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen überprüft und aktualisiert (§5 ArbSchG).
Die Speicherung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen im Zusammenhang mit befristeten Arbeitsverträgen nach §§ 312a–312d BGB. Diese Vorschriften enthalten spezifische Anforderungen an die Informationspflichten, die Vertragsinhalte und die Dokumentation solcher Arbeitsverhältnisse. Soweit steuer- oder handelsrechtliche Aspekte betroffen sind, gelten ergänzend § 257 HGB und § 147 AO.
Personalregister
Details der Daten
Definition
Name der Person
Definition
Nur für ausländische Arbeitnehmer
Definition
Geburtsdatum der Person
Definition
Ausbildungs- oder Berufsbildungsvertrag, Arbeitsintegrationsvertrag, befristeter Vertrag, Teilzeitarbeit, Bereitstellung durch einen Arbeitgeberverbund, Bereitstellung durch eine Zeitarbeitsfirma
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
Die Eintragungen im einheitlichen Personalregister werden ab dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb fünf Jahre lang aufbewahrt.
Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten im Zusammenhang mit befristeten Arbeitsverträgen gemäß §§ 312a–312d BGB. Die Eintragungen im einheitlichen Personalregister werden für fünf Jahre nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers gespeichert, um den arbeits- und steuerrechtlichen Nachweispflichten gemäß § 41 EStG, § 147 AO, § 257 HGB sowie dem Nachweisgesetz (NachwG) nachzukommen.
Verzeichnis der individuellen wöchentlichen Ruhezeiten, die nicht kollektiv gewährt werden
Details der Daten
Definition
Name der Person
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
1 Jahr
Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen nach §§ 312a–312d BGB. Diese Regelungen enthalten Anforderungen an die Durchführung und Dokumentation befristeter Arbeitsverhältnisse, insbesondere im Hinblick auf Vertragsinhalte, Informationspflichten und die Aufbewahrung relevanter Unterlagen.
Protokoll der Warnungen zur öffentlichen Gesundheit und Umwelt
Details der Daten
Definition
Artikel D. 4133-1 bis D. 4133-3 du code du travail
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
Die personenbezogenen Daten werden in der aktiven Datenbank nur so lange gespeichert, wie es zur Erfüllung des Zwecks der Verarbeitung erforderlich ist, gemäß den Vorgaben des deutschen Datenschutzrechts.
Die Verarbeitung und Speicherung erfolgen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen nach §§ 312a–312d BGB. Diese Bestimmungen regeln die vertraglichen und dokumentarischen Anforderungen bei befristeten Arbeitsverhältnissen, einschließlich der Verpflichtung zur Aufbewahrung von Unterlagen für Kontroll- und Nachweiszwecke.
Register der nicht gemeldeten leichten Unfälle
Details der Daten
Definition
Gegebenenfalls das verwendete Gerät, die Maschine oder das Fortbewegungsmittel
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
Das Register ist Eigentum des Arbeitgebers, der es für jedes Kalenderjahr auf einem Datenträger seiner Wahl für die Dauer von fünf Jahren ab dem Ende des jeweiligen Kalenderjahres aufbewahrt.
Die Speicherung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen im Zusammenhang mit befristeten Arbeitsverträgen nach §§ 312a–312d BGB. Diese Vorschriften enthalten spezifische Anforderungen an die Informationspflichten, die Vertragsinhalte und die Dokumentation solcher Arbeitsverhältnisse. Soweit steuer- oder handelsrechtliche Aspekte betroffen sind, gelten ergänzend § 257 HGB und § 147 AO.
Betriebsrat-Registrierung
Details der Daten
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
Die personenbezogenen Daten werden in der aktiven Datenbank nur so lange gespeichert, wie es zur Erfüllung des Zwecks der Verarbeitung erforderlich ist, gemäß den Vorgaben des deutschen Datenschutzrechts.
Die Verarbeitung und Speicherung erfolgen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen nach §§ 312a–312d BGB. Diese Bestimmungen regeln die vertraglichen und dokumentarischen Anforderungen bei befristeten Arbeitsverhältnissen, einschließlich der Verpflichtung zur Aufbewahrung von Unterlagen für Kontroll- und Nachweiszwecke.
Betroffene Personen (2)
Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.
- Andere
- Mitarbeiter
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