DSGVO-DatenverarbeitungsmodellVersicherungsverarbeitung von Verstoßdaten
Durch: Paul-Emmanuel BidaultZwecke (2)
Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.
Daten (2)
Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.
Weiterverfolgung der Verstoßmeldung
Details der Daten
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
Verjährungsfrist: 3 Jahre bei Ordnungswidrigkeiten, maximal 1 Jahr bei Minderjährigen. Für die Übermittlung an die Justizbehörden: - Im Falle der Einstellung des Verfahrens: Speicherung für die Dauer des Staatsanwaltschaftsverfahrens, d. h. 3 Jahre bei Straftaten. - Im Falle einer Strafverfolgung oder der Durchführung eines alternativen Strafverfolgungsverfahrens: Speicherung bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens.
Die Speicherung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses. Soweit handels- oder steuerrechtliche Pflichten betroffen sind, gelten ergänzend die Vorschriften nach § 257 HGB und § 147 AO.
personenbezogene Daten
Details der Daten
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
Die für die Beurteilung von Jugendlichen, die nicht als unbegleitete Minderjährige anerkannt wurden, verwendeten Daten werden bis zum Ablauf der ordentlichen und außerordentlichen Berufungsfrist aufbewahrt. Bei Jugendlichen, die als unbegleitete Minderjährige anerkannt wurden, werden die für ihre Betreuung und soziale Unterstützung erforderlichen Daten vom Jugendamt maximal zwei Jahre lang ab dem letzten Kontakt mit der betreffenden Person aufbewahrt.
Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, da sie für die Durchführung eines Vertragsverhältnisses oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist.
Zwischenarchivierung:
Im Falle der Bewertung von Jugendlichen, die nicht als MNA anerkannt sind: Nach Ablauf dieser ordentlichen und außerordentlichen Einspruchsfristen werden die Daten gemäß den Bestimmungen des französischen Denkmalschutzgesetzes über die Archivierungspflichten für Informationen des öffentlichen Sektors archiviert. Im Falle der Bewertung von Jugendlichen, die als MNA anerkannt sind: Nach Ablauf der in der aktiven Datenbank angegebenen geltenden Aufbewahrungsfrist werden die Daten gemäß den Bestimmungen des interministeriellen Rundschreibens vom 25. Januar 2016 über die Inanspruchnahme staatlicher Dienste bei den Departementsräten in Bezug auf Minderjährige, denen vorübergehend oder endgültig der Schutz ihrer Familien entzogen wurde, und Personen, die sich als solche ausgeben, in Bezug auf die Verarbeitung von Archiven, die im Rahmen der Sozialhilfe für Minderjährige erstellt wurden, archiviert.
Betroffene Personen (3)
Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.
- Andere
- Bürger
- Kunden
Attribution / Pas d'utilisation commerciale
CC-BY-NC

