DSGVO-DatenverarbeitungsmodellFahrtenschreiber für Fahrzeuge im Straßenverkehr
Durch: Paul-Emmanuel BidaultZwecke (1)
Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.
Daten (1)
Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.
Fahrer- und Fahrzeugdaten
Details der Daten
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
Der Arbeitgeber muss die Daten (Erfassungsblätter und ausgedruckte Daten) mindestens ein Jahr nach der Verwendung aufbewahren
Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen gemäß Verordnung (EU) Nr. 165/2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr. Diese verpflichtet Unternehmen, bestimmte Fahr-, Lenk- und Ruhezeiten systematisch aufzuzeichnen und zu speichern, um die Einhaltung der Arbeitszeitregelungen für Fahrer sicherzustellen.
Zwischenarchivierung:
Möglichkeit der Datenarchivierung für die Dauer der gesetzlichen Verjährungsfrist, um etwaige Streitigkeiten über die Anzahl der vom Arbeitnehmer geleisteten Arbeitsstunden beizulegen
Betroffene Personen (1)
Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.
- Mitarbeiter
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