DSGVO-DatenverarbeitungsmodellTicketingsystem von Verkehrsorganisationsbehörden
Durch: Paul-Emmanuel BidaultZwecke (5)
Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.
Daten (5)
Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.
Zahlungsdaten
Details der Daten
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
Sämtliche Kundendaten werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses und nach dessen Ablauf für zwei Jahre zu kaufmännischen und statistischen Zwecken für Kunden und Interessenten gespeichert.
Die Speicherung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen. Zusätzlich kann Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO herangezogen werden, sofern ein berechtigtes Interesse an der Nachweisführung besteht.
Identifikationsdaten des Reisenden
Details der Daten
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
Sämtliche Kundendaten werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie nach dessen Ablauf für zwei Jahre zu kaufmännischen und statistischen Zwecken für Kunden und Interessenten gespeichert.
Die Speicherung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen. Zusätzlich kann Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO herangezogen werden, sofern ein berechtigtes Interesse an der Nachweisführung besteht.
Daten zur Verwaltung überfälliger Zahlungen
Details der Daten
Definition
Geburtsdatum der Person
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
Informationen im Zusammenhang mit der Verwaltung offener Rechnungen werden sofort aus der Widerspruchsliste gelöscht, sobald die fälligen Beträge beglichen sind; andernfalls werden sie maximal 2 Jahre ab der Registrierung aufbewahrt.
Die Speicherung ist zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich und stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit § 257 HGB bzw. § 147 AO, sofern es sich um steuer- oder handelsrechtlich relevante Daten handelt.
Validierungsdaten
Details der Daten
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
Alle Kundendaten werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses und nach dessen Ablauf zwei Jahre lang für kommerzielle und statistische Zwecke für Kunden und Interessenten gespeichert. Diese Anonymisierung erfolgt entweder durch vollständige Löschung der Kartennummer, durch Löschung von Datum, Uhrzeit und Ort der Nutzung oder durch Anwendung eines starken öffentlichen kryptografischen Hash-Algorithmus auf die Kartennummer. Validierungsdaten, die Informationen über Personenbewegungen enthalten und mit der Karte oder Teilnehmernummer verknüpft sind und indirekt auf die Identität eines Nutzers verweisen, dürfen jedoch maximal 48 Stunden und ausschließlich zum Zweck der Bekämpfung von technischem Betrug gespeichert werden. Um die Bearbeitung von Forderungen nach der Zahlung zu ermöglichen, dürfen die für die Abrechnung erforderlichen Informationen (einschließlich Validierungsdaten, mit Ausnahme des Standorts) vier Monate ab dem Datum der Ereignisse gespeichert werden. Sobald die Validierungsdaten im System zentralisiert sind, müssen sie so sortiert werden, dass nur die Daten derjenigen, die sich für die Zahlung nach der Zahlung entschieden haben, für diesen Zeitraum gespeichert bleiben.
Die Speicherung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen. Zusätzlich kann Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO herangezogen werden, sofern ein berechtigtes Interesse an der Nachweisführung besteht.
Verwaltungsdaten für kostenlose oder ermäßigte Fahrkarten
Details der Daten
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
Sämtliche Kundendaten werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie nach dessen Beendigung für zwei Jahre zu kaufmännischen und statistischen Zwecken für Kunden und Interessenten gespeichert.
Die Speicherung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen sowie gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung berechtigter Interessen.
Betroffene Personen (1)
Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.
- Kunden
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