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DSGVO-DatenverarbeitungsmodellDSGVO-Compliance-Management mit Dastra

Durch: Paul-Emmanuel Bidault
PrivatComplianceÖffentlichHäufigste Verarbeitungsaktivitäten
Der Zweck dieser Verarbeitung besteht darin, alle Aktivitäten aufzulisten, die mithilfe der Dastra RGPD-Lösung durchgeführt werden.

Zwecke (10)

Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.

1
Stakeholder-Verzeichnisverwaltung
Berechtigte Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder eines Dritten - Art. 6 (1) f)
2
Personalrechteverwaltung
Rechtliche Verpflichtung - Art. 6 (1) c)
Artikel 15 ff. der DSGVO
3
Dokumentationsmanagement
Berechtigte Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder eines Dritten - Art. 6 (1) f)
DSGVO-Konformität
4
Führung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
Rechtliche Verpflichtung - Art. 6 (1) c)
Artikel 30 der DSGVO schreibt die Führung eines Registers vor, das die Namen und Kontaktdaten der an einer Verarbeitung beteiligten Parteien enthält.
5
Registerverwaltung der Verarbeitungstätigkeitskategorien
Rechtliche Verpflichtung - Art. 6 (1) c)
Artikel 30 der DSGVO schreibt die Führung eines Registers vor, das die Namen und Kontaktdaten der an einer Verarbeitung beteiligten Parteien enthält.
6
Überwachung von Datenschutzverletzungen
Rechtliche Verpflichtung - Art. 6 (1) c)
Artikel 33 der DSGVO
7
Compliance-Aufgabenverwaltung
Berechtigte Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder eines Dritten - Art. 6 (1) f)
DSGVO-Konformität
8
Verwaltung des Nachweises der Cookie-Einwilligung
Berechtigte Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder eines Dritten - Art. 6 (1) f)
DSGVO-Konformität
9
Auditmanagement
Berechtigte Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder eines Dritten - Art. 6 (1) f)
DSGVO-Konformität
10
Überwachung der Anwendungsaktivität und Sicherheit
Verbindungsverlauf und Autorisierungsverwaltung
Berechtigte Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder eines Dritten - Art. 6 (1) f)
Sicherheitsüberwachung der Anwendung

Daten (8)

Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.

Kontaktdaten des EU-Vertreters

Details der Daten


Vor- und Nachname des EU-Vertreterserforderlich
Berufliche Kontaktdatenerforderlich

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Solange die Person ein Vertreter innerhalb der EU ist

Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung gemäß Art. 30 DSGVO. Diese Vorschrift verpflichtet Verantwortliche und Auftragsverarbeiter zur Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten, das unter anderem Namen und Kontaktdaten der beteiligten Parteien enthalten muss.

Zwischenarchivierung:

Die Register werden 5 Jahre lang archiviert

Die Register mit den Kontaktdaten des EU-Vertreters werden für einen Zeitraum von fünf Jahren archiviert. Diese Archivierungsdauer beruht auf der Verpflichtung des Verantwortlichen zur Nachweispflicht gemäß Art. 5 Abs. 2 DSGVO („Rechenschaftspflicht“) sowie auf Art. 30 Abs. 1 lit. a i. V. m. Art. 30 Abs. 2 DSGVO, wonach der Verantwortliche verpflichtet ist, ein Verzeichnis von Vertretern und Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Eine Speicherung über die aktive Laufzeit der Vertretung hinaus kann erforderlich sein, um aufsichtsrechtlichen Prüfpflichten (§ 38 BDSG) und Dokumentationsanforderungen nachzukommen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten gemäß Art. 17 DSGVO gelöscht.

Cookie-Daten

Details der Daten


Einwilligungs-Cookieserforderlich

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Dauer der Einwilligung

Die Speicherung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung der Dokumentationspflichten nach Art. 30 DSGVO. Diese Bestimmung verpflichtet den Verantwortlichen zur Aufzeichnung der für die Datenverarbeitung wesentlichen Informationen, einschließlich der Kontaktdaten der betroffenen Parteien. Eine Einwilligung ist für diese gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation nicht erforderlich.

Kontaktdaten des Verantwortlichen

Details der Daten


Berufliche Kontaktdatenerforderlich
Vor- und Nachname des gesetzlichen Vertreterserforderlich

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Solange die Person der gesetzliche Vertreter der Organisation ist

Die Verarbeitung und Speicherung erfolgen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten nach Art. 30 DSGVO. Diese Vorschrift verpflichtet Verantwortliche, ein vollständiges und aktuelles Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu führen, das bestimmte Mindestangaben wie Verantwortliche, Auftragsverarbeiter, Zwecke, Kategorien und Empfänger umfasst.

Zwischenarchivierung:

Die Aufzeichnungen werden 5 Jahre lang archiviert

Die Aufzeichnungen mit den Kontaktdaten des Verantwortlichen werden für einen Zeitraum von fünf Jahren archiviert. Diese Archivierungsdauer orientiert sich an der regelmäßigen zivilrechtlichen Verjährungsfrist gemäß § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wonach Ansprüche grundsätzlich innerhalb von drei Jahren verjähren, sowie an § 199 BGB, der den Fristbeginn regelt. Eine verlängerte Speicherfrist von fünf Jahren ist gerechtfertigt, um möglichen zivilrechtlichen Haftungsansprüchen oder Prüfpflichten im Rahmen datenschutzrechtlicher Rechenschaftspflichten nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO wirksam nachkommen zu können. Nach Ablauf der Archivierungsfrist erfolgt die Löschung gemäß Art. 17 DSGVO.

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Details der Daten


Berufliche Kontaktdatenoptional
Name und Nachname des Datenschutzbeauftragtenerforderlich

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Solange die Person mit dem Datenschutz beauftragt ist

Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung gemäß Art. 30 DSGVO. Diese Vorschrift verpflichtet Verantwortliche und Auftragsverarbeiter zur Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten, das unter anderem Namen und Kontaktdaten der beteiligten Parteien enthalten muss.

Zwischenarchivierung:

Die Register werden 5 Jahre lang archiviert

Die Register mit den Kontaktdaten des EU-Vertreters werden für einen Zeitraum von fünf Jahren archiviert. Diese Archivierungsdauer beruht auf der Verpflichtung des Verantwortlichen zur Nachweispflicht gemäß Art. 5 Abs. 2 DSGVO („Rechenschaftspflicht“) sowie auf Art. 30 Abs. 1 lit. a i. V. m. Art. 30 Abs. 2 DSGVO, wonach der Verantwortliche verpflichtet ist, ein Verzeichnis von Vertretern und Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Eine Speicherung über die aktive Laufzeit der Vertretung hinaus kann erforderlich sein, um aufsichtsrechtlichen Prüfpflichten (§ 38 BDSG) und Dokumentationsanforderungen nachzukommen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten gemäß Art. 17 DSGVO gelöscht.

Aufzeichnung von Verbindungsdaten zur Gewährleistung der Sicherheit und des ordnungsgemäßen Betriebs von Computeranwendungen und Netzwerken

Details der Daten


Datum und Uhrzeit der Verbindungerforderlich
Datum und Uhrzeit der Abmeldungerforderlich
Kennungerforderlich

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Protokolldaten von Verbindungen und Aktionen werden ein Jahr lang aufbewahrt (Sicherheitsüberprüfungen)

Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung gemäß Art. 30 DSGVO. Diese Vorschrift verpflichtet Verantwortliche und Auftragsverarbeiter zur Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten, das unter anderem Namen und Kontaktdaten der beteiligten Parteien enthalten muss.

Aktivitätsdaten

Details der Daten


Interne Kommentareerforderlich
Kommentare zur Plattformerforderlich
Prüfungenerforderlich
Aktivitätsverlauferforderlich

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Bei Benutzerkonten: solange das Konto aktiv ist.

Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung gemäß Art. 30 DSGVO. Diese Vorschrift verpflichtet Verantwortliche und Auftragsverarbeiter zur Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten, das unter anderem Namen und Kontaktdaten der beteiligten Parteien enthalten muss.

Zwischenarchivierung:

5 Jahre nach Beendigung der Behandlung

Rechtedaten

Details der Daten


Vor- und Nachname des Antragstellerserforderlich
Anforderungsdetailserforderlich
E-Mail-Adresseerforderlich
Folgeanfrageerforderlich
Postanschrifterforderlich

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Dauer des Nachfragemanagements + 1 Jahr

Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung gemäß Art. 30 DSGVO. Diese Vorschrift verpflichtet Verantwortliche und Auftragsverarbeiter zur Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten, das unter anderem Namen und Kontaktdaten der beteiligten Parteien enthalten muss.

Identifikationsdaten

Details der Daten


Name

Definition

Name der Person

erforderlich
Geschäftsadresseoptional
Profilfoto oder Avataroptional
Vornameerforderlich
E-Mail-Adresseerforderlich
Telefonnummeroptional
Unternehmenerforderlich
Funktionoptional

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Für Benutzerkonten gilt: solange das Konto aktiv ist. Für Akteure gilt: für die Dauer der Compliance-Behandlungen und -Aktionen.

Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung gemäß Art. 30 DSGVO. Diese Vorschrift verpflichtet Verantwortliche und Auftragsverarbeiter zur Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten, das unter anderem Namen und Kontaktdaten der beteiligten Parteien enthalten muss.

Zwischenarchivierung:

5 Jahre nach Beendigung der Verarbeitung

Im Falle einer Rechtfertigung gegenüber der Aufsichtsbehörde

Betroffene Personen (3)

Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.

  • Andere
  • Kunden
  • Andere

Autor:
Paul-Emmanuel Bidault
Paul-Emmanuel Bidault

Erstellt am:05/25/2025

Aktualisiert am:00/01/1970

Lizenz: © Creative commons :
Attribution / Pas d'utilisation commerciale
CC-BY-NC AttributionPas d'utilisation commerciale

Anzahl der Nutzungen:1


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