DSGVO-DatenverarbeitungsmodellNutzung von Kommunikationsmitteln in der Organisation
Durch: Paul-Emmanuel BidaultZwecke (2)
Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.
Daten (1)
Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.
Individualisierte Statistiken
Details der Daten
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
Die Daten werden für die technische Dauer der Prüfung gespeichert. Nur Daten, die den Prüfkriterien entsprechen, werden für die Dauer des mit dem Mitarbeiter eingeleiteten Verfahrens gespeichert.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses. Ergänzend gelten § 26 BDSG für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten.
Zwischenarchivierung:
Aufbewahrung für die Dauer der Verjährung einer Streitigkeit mit dem Arbeitnehmer
Betroffene Personen (1)
Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.
- Mitarbeiter
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