DSGVO-DatenverarbeitungsmodellJuristische und gerichtliche Vorstreitigkeiten und Rechtsstreitigkeiten (öffentliche Stellen und Gemeinden)
Durch: Paul-Emmanuel BidaultZwecke (1)
Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.
Daten (1)
Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.
Daten zur Überwachung von Rechtsstreitigkeiten und vorgerichtlichen Verfahren
Details der Daten
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
Die Daten werden für die Dauer des Gerichtsverfahrens und bis zur Ausschöpfung aller Rechtsmittel gespeichert.
Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO auf Grundlage einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen vorschreibt.
Betroffene Personen (2)
Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.
- Verwaltungsagenten
- Vor- und Nachname
Attribution / Pas d'utilisation commerciale
CC-BY-NC

