DSGVO-DatenverarbeitungsmodellMietverwaltung
Durch: Paul-Emmanuel BidaultZwecke (6)
Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.
Daten (6)
Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.
Solvenzbeurteilung
Details der Daten
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
3 Monate
Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, da sie für die Durchführung eines Vertragsverhältnisses oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist.
Mietvertragsabschluss
Details der Daten
Definition
Gemäß Artikel 1751 des französischen Zivilgesetzbuches
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
Vertragslaufzeit bis zur Schließung der Mieterkonten
Die Speicherung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, da sie unmittelbar zur Erfüllung des Vertragszwecks und zur Dokumentation im Rahmen des Vertragsverhältnisses notwendig ist.
Zwischenarchivierung:
- drei (3) Jahre bei direkter Verwaltung (Verjährungsfrist für Mietverträge); - fünf (5) Jahre bei delegierter oder teilweise delegierter Verwaltung (Verjährungsfrist für zivilrechtliche Angelegenheiten).
Kündigung oder Ablauf des Mietvertrags
Details der Daten
Definition
Wünscht der Mieter eine verkürzte Kündigungsfrist, kann die Organisation gemäß Artikel 15 des Gesetzes Nr. 89-462 vom 6. Juli 1989 zur Verbesserung der Mietverhältnisse Daten einholen, die Folgendes belegen: – einen möglichen Berufswechsel; – die Zuweisung einer Wohnung gemäß Artikel L. 831-1 des Bau- und Wohnungsgesetzbuches; – einen Gesundheitszustand, der einen Umzug erfordert; – den Bezug von aktivem Solidaritätsgeld oder der Zuweisung für Erwachsene mit Behinderung.
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
Sie dürfen vom Datenverantwortlichen grundsätzlich nicht aufbewahrt werden, es sei denn, es liegt ein besonderer Bedarf vor. Sie können jedoch bis zur Bestätigung der Kündigungsfristverkürzung oder des Endes der Solidarität im Falle der indirekten Verwaltung durch den Datenverantwortlichen aufbewahrt werden, sofern strenge Sicherheits- und Vertraulichkeitsmaßnahmen umgesetzt werden. Es besteht die Möglichkeit, Daten länger aufzubewahren, um Beweise zu erbringen oder einer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen.
Die Speicherung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, da sie unmittelbar zur Erfüllung des Vertragszwecks und zur Dokumentation im Rahmen des Vertragsverhältnisses notwendig ist.
Zwischenarchivierung:
Im Falle der Beendigung des Verwaltungsmandats übergibt der Immobilienprofi, der bisherige Makler, alle Informationen im Zusammenhang mit der Mietverwaltung an den neuen Vermieter oder Makler. Er/sie kann eine Kopie aller Dokumente, die zum Schutz vor Rechtsstreitigkeiten erforderlich sind, für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren zwischenspeichern.
koordiniert Kunden bei der Wohnungssuche
Details der Daten
Definition
Lage, Miete, Fläche etc.
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
Naturschutz 3 Jahre nach Abschluss der Kontaktaufnahme mit den betreffenden Personen und dem Organismus
Die Speicherung erfolgt nur dann auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, wenn die betreffenden Informationen für die Durchführung eines bestehenden oder angebahnten Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Andernfalls erfolgt keine Verarbeitung.
Mieter mieten
Details der Daten
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
Vertragslaufzeit
Die Speicherung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, da sie unmittelbar zur Erfüllung des Vertragszwecks und zur Dokumentation im Rahmen des Vertragsverhältnisses notwendig ist.
Zwischenarchivierung:
3 Jahre für direktes Management, 5 Jahre für delegiertes oder halbdelegiertes Management
Solidaritäts-Endanfrage
Details der Daten
Definition
Gewalttaten, die gegen ihn oder ein Kind, das seinen gewöhnlichen Aufenthalt bei ihm hat, verübt wurden und die weniger als sechs Monate zurückliegen
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
Sie dürfen vom Datenverantwortlichen grundsätzlich nicht gespeichert werden, es sei denn, es liegt ein besonderer Bedarf vor. Sie können jedoch bis zur Bestätigung der Kündigungsfristverkürzung oder des Endes der Solidarität im Falle der indirekten Verwaltung durch den Datenverantwortlichen gespeichert werden, sofern strenge Sicherheits- und Vertraulichkeitsmaßnahmen umgesetzt werden. Es besteht die Möglichkeit, Daten zu Beweiszwecken oder zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen länger aufzubewahren.
Die Speicherung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses. Soweit handels- oder steuerrechtliche Pflichten betroffen sind, gelten ergänzend die Vorschriften nach § 257 HGB und § 147 AO.
Betroffene Personen (3)
Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.
- Ehemalige Kunden
- Kunden
- Andere
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