DSGVO-DatenverarbeitungsmodellHauptbuchhaltung
Durch: Paul-Emmanuel BidaultZwecke (1)
Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.
Daten (1)
Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.
Buchhaltungspositionen
Details der Daten
Definition
Geburtsdatum der Person
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
10 Jahre
Die Datenverarbeitung und Aufbewahrung der Buchhaltungsunterlagen erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO auf Grundlage gesetzlicher Pflichten aus den §§ 10–153 Aktiengesetz (AktG). Diese regeln unter anderem die Rechnungslegungspflichten von Aktiengesellschaften, die gemäß § 147 Abs. 1 Nr. 1, 4 und 5 AO eine Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren für relevante Unterlagen wie Handelsbücher, Inventare, Bilanzen und Buchungsbelege vorsehen.
Zwischenarchivierung:
10 Jahre
Betroffene Personen (2)
Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.
- Kunden
- Mitarbeiter
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