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DSGVO-DatenverarbeitungsmodellRegister nicht gemeldeter Bagatellunfälle

Durch: Paul-Emmanuel Bidault
PersonalwesenPrivatGesundheitÖffentlich
Dieses Bearbeitungsmodell betrifft die Führung eines Registers für kleinere Arbeitsunfälle. In Unternehmen mit einem CSE kann dieses Register unter bestimmten Voraussetzungen eingerichtet werden: ständige Anwesenheit eines Arztes, einer Krankenschwester und das Vorhandensein einer Erste-Hilfe-Station. Sobald ein solches Register im Unternehmen eingerichtet ist, muss der Arbeitgeber die CarSat (Caisse d'Assurance Retraite et de la Santé au Travail) darüber informieren.

Zwecke (1)

Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.

1
Register der leichten Arbeitsunfälle
Gesetzliche Verpflichtung
§ 8 SGB VII (Sozialgesetzbuch Siebtes Buch) – Arbeitsunfall: Begriff und Voraussetzungen

Daten (1)

Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.

Register der nicht gemeldeten leichten Unfälle

Details der Daten


Genauer Unfallhergang

Definition

Gegebenenfalls das verwendete Gerät, die Maschine oder das Fortbewegungsmittel

erforderlich
Ort und Art der Läsionenoptionalsensible Daten
Vor- und Nachname der Zeugen oder der ersten benachrichtigten Personerforderlich
Vor- und Nachname des Opferserforderlich
Name und Anschrift beteiligter Dritter außerhalb des Betriebserforderlich

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Das Register ist Eigentum des Arbeitgebers, der es für jedes Kalenderjahr auf einem Datenträger seiner Wahl für die Dauer von fünf Jahren ab dem Ende des jeweiligen Kalenderjahres aufbewahrt.

Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO auf Grundlage einer gesetzlichen Verpflichtung nach §8 SGB VII. Diese Vorschrift definiert den Begriff des Arbeitsunfalls und verpflichtet Arbeitgeber sowie Unfallversicherungsträger zur Dokumentation und Prüfung von Arbeitsunfällen. Die Datenverarbeitung dient der Erfüllung dieser gesetzlich geregelten Pflichten im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Betroffene Personen (3)

Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.

  • Mitarbeiter
  • Andere
  • Angehörige der Gesundheitsberufe

Autor:
Paul-Emmanuel Bidault
Paul-Emmanuel Bidault

Erstellt am:05/25/2025

Aktualisiert am:00/01/1970

Lizenz: © Creative commons :
Attribution / Pas d'utilisation commerciale
CC-BY-NC AttributionPas d'utilisation commerciale

Anzahl der Nutzungen:3


Zugriff auf das vollständige Modell

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