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DSGVO-DatenverarbeitungsmodellValidierung von Unterkunftsbescheinigungen

Durch: Paul-Emmanuel Bidault
Lokale BehördenÖffentlich
Dieses Verarbeitungsmodell betrifft die Validierung von Empfangsbestätigungen für lokale Behörden

Zwecke (1)

Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.

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Verwalten Sie Anfragen zur Validierung von Gastfreundschaftszertifikaten
Verwalten Sie Anfragen zur Validierung von Bescheinigungen zur Beglaubigung von Anträgen, um Verfahrensmissbrauch zu bekämpfen, der die illegale Einwanderung fördert.
Rechtliche Verpflichtung - Art. 6 (1) c)
§ 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) – Bedingungen für den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland

Daten (3)

Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.

Daten der beherbergten Person

Details der Daten


Nationalitäterforderlich
Bearbeitung des Visumantrags durch die Konsularbehörde auf Grundlage der validierten Unterkunftsbescheinigungerforderlich
Geburtsdatum und -orterforderlich
Identität und Geburtsdatum minderjähriger Kindererforderlich
Identität und Geburtsdatum des Ehepartnerserforderlich
Identität (Name, Vornamen und Geschlecht) und, falls Sie als Vertreter einer juristischen Person handeln, deren Funktionerforderlich
Stellungnahme der Nationalen Agentur für die Aufnahme von Ausländern und Migrationen oder der für soziale Angelegenheiten zuständigen Dienste der G...erforderlich
Reisepassnummererforderlich
Aufenthaltsdaten (Dauer sowie An- und Abreisedatum)erforderlich
Mögliche Verwandtschaft zum Antragstellererforderlich

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Fünf Jahre ab dem Datum der Validierung oder Ablehnung der Validierung durch den Bürgermeister des Unterkunftszertifikats

Die Speicherung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung nach § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Dieser regelt die Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Aufenthalt, zu denen insbesondere der Nachweis einer gesicherten Unterkunft gehört. Die Daten zum Unterkunftsnachweis werden für die Dauer von fünf Jahren gespeichert, um Behörden bei der Prüfung und Nachverfolgung der Aufenthaltserlaubnis zu unterstützen.

Zwischenarchivierung:

Fünf Jahre ab dem Datum der Validierung oder Ablehnung der Validierung durch den Bürgermeister des Unterkunftszertifikats

Hosting-Daten

Details der Daten


Nationalitäterforderlich
Geburtsdatum und -orterforderlich
Identität (Name, Vornamen und Geschlecht) und, falls Sie als Vertreter einer juristischen Person handeln, deren Funktionerforderlich
Finanzdatenerforderlich
Daten zu zuvor vom Gastgeber unterzeichneten Aufnahmezertifikatenerforderlich
Art und Nummer des Aufenthaltstitelserforderlich
Art und Nummer des Ausweisdokumentserforderlich

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Fünf Jahre ab dem Datum der Validierung oder Ablehnung der Validierung durch den Bürgermeister des Unterkunftszertifikats

Die Speicherung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung nach § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Dieser regelt die Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Aufenthalt, zu denen insbesondere der Nachweis einer gesicherten Unterkunft gehört. Die Daten zum Unterkunftsnachweis werden für die Dauer von fünf Jahren gespeichert, um Behörden bei der Prüfung und Nachverfolgung der Aufenthaltserlaubnis zu unterstützen.

Zwischenarchivierung:

Fünf Jahre ab dem Datum der Validierung oder Ablehnung der Validierung durch den Bürgermeister des Unterkunftszertifikats

Wohnungsdaten

Details der Daten


Rechte des Gastgebers an der Unterkunft (Eigentümer, Mieter oder Bewohner)erforderlich
Wohnmerkmale (Wohnfläche, Anzahl der bewohnbaren Räume und Anzahl der Bewohner)erforderlich

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Fünf Jahre ab dem Datum der Bestätigung oder Ablehnung der Bestätigung der Unterkunftsbescheinigung durch den Bürgermeister.

Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO auf Grundlage einer gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Die Vorschrift verpflichtet zur Prüfung der Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Aufenthalt, einschließlich der Sicherstellung von Wohnraum. Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient somit der rechtlich vorgeschriebenen Kontrolle im Aufenthaltsverfahren.

Zwischenarchivierung:

Fünf Jahre ab dem Datum der Bestätigung oder Ablehnung der Bestätigung der Unterkunftsbescheinigung durch den Bürgermeister.

Betroffene Personen (2)

Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.

  • Andere
  • Andere

Autor:
Paul-Emmanuel Bidault
Paul-Emmanuel Bidault

Erstellt am:05/25/2025

Aktualisiert am:00/01/1970

Lizenz: © Creative commons :
Attribution / Pas d'utilisation commerciale
CC-BY-NC AttributionPas d'utilisation commerciale

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