DSGVO-DatenverarbeitungsmodellVolkszählung
Durch: Paul-Emmanuel BidaultZwecke (3)
Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.
Daten (3)
Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.
Auszug aus der Wohnsteuerakte
Details der Daten
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
10 Tage nach der Umfrage
Die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten im Rahmen statistischer Erhebungen erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO zur Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe nach §17 Abs.2 Bundesstatistikgesetz (BStatG). Die Löschung erfolgt unverzüglich nach Wegfall des Zwecks gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO.
Daten der Wohnungszählung
Details der Daten
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
Die personenbezogenen Daten werden in der aktiven Datenbank nur so lange gespeichert, wie es zur Erfüllung des Zwecks der Verarbeitung erforderlich ist, gemäß den Vorgaben des deutschen Datenschutzrechts.
Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse. Die Speicherung unterliegt dem Grundsatz der Speicherbegrenzung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO.
Daten aus individuellen Volkszählungsformularen
Details der Daten
Definition
Ledig, verheiratet, in einer Lebensgemeinschaft lebend usw.
Definition
FALSCH
Aufbewahrungsregeln
Aktiver Bestand:
Die Daten werden nach der Erhebung nicht von der Gemeinde gespeichert und an das INSEE übermittelt.
Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben im Bereich der Gefahrenabwehr und Sicherheit. Die Speicherung richtet sich nach dem Grundsatz der Speicherbegrenzung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO.
Betroffene Personen (1)
Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.
- Bürger
Attribution / Pas d'utilisation commerciale
CC-BY-NC

