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DSGVO-DatenverarbeitungsmodellUmfragen zu statistischen Zwecken

Durch: Paul-Emmanuel Bidault
Lokale BehördenÖffentlich
Dieses Verarbeitungsmodell bezieht sich auf Erhebungen zu statistischen Zwecken für lokale Behörden

Zwecke (1)

Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.

1
Beschreibung der demografischen, sozialen oder wirtschaftlichen Situation
Vom Staat und den EPCAs durchgeführte Arbeiten basieren auf statistischen Erhebungen und zielen darauf ab, die demografische, soziale und wirtschaftliche Situation der Gesamtbevölkerung oder eines Teils davon zu beschreiben, entweder durch die Zusammenstellung und Verbreitung statistischer Ergebnisse oder durch die Bereitstellung von Dateien, die ausschließlich nicht-nominative Daten enthalten.
Ausführung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt - Art. 6 (1) e)

Daten (1)

Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.

Statistische Erhebungsdaten

Details der Daten


Wirtschaftliche und finanzielle Lageerforderlich
Lebensgewohnheitenerforderlich
Menschen bewegenerforderlich
Freizeiterforderlich
Persönliche Gesundheitsinformationenerforderlichsensible Daten
Nutzung von Medien und Kommunikationsmittelnerforderlich
Daten zum Berufslebenerforderlich
Bildungerforderlich
Identitäterforderlich
Geburtsort und -landerforderlich
Gehäuseerforderlich
Familiensituation

Definition

Anzahl der Kinder, Familienstand

erforderlich
Konsum anderer Waren und Dienstleistungenerforderlich
Militärische Lageerforderlich

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Die Speicherung personenbezogener Daten unterliegt den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 79-18 vom 3. Januar 1979 über Archive.

Die Speicherung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO, sofern sie zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufbewahrungspflichten durch eine Behörde dient. Ergänzend gelten §257 HGB und §47 AO, wenn wirtschaftsbezogene Informationen verwaltet werden.

Betroffene Personen (1)

Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.

  • Bürger

Autor:
Paul-Emmanuel Bidault
Paul-Emmanuel Bidault

Erstellt am:05/25/2025

Aktualisiert am:00/01/1970

Lizenz: © Creative commons :
Attribution / Pas d'utilisation commerciale
CC-BY-NC AttributionPas d'utilisation commerciale

Anzahl der Nutzungen:0


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