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DSGVO-DatenverarbeitungsmodellZugangskontrolle zum Arbeitsplatz mit biometrischer Vorlagen-Speicherung in der Datenbank

Durch: Paul-Emmanuel Bidault
PersonalwesenPrivat
Dieses Verarbeitungsmodell bezieht sich auf die Zugangskontrolle zu professionellen IT-Geräten und -Anwendungen sowie auf die Zugangskontrolle in restriktiv gekennzeichneten Räumlichkeiten

Zwecke (2)

Der Zweck einer Verarbeitung ist das Hauptziel der Nutzung personenbezogener Daten. Diese Daten müssen für einen klar definierten und legitimen Zweck erhoben werden und dürfen nicht später in einer Weise verarbeitet werden, die mit diesem ursprünglichen Ziel unvereinbar ist.

1
Zugriffskontrolle auf professionelle IT-Geräte und Anwendungen
Diejenigen, die von der Organisation restriktiv identifiziert werden und jegliche Kontrolle über die Arbeitszeit des Benutzers ausschließen
Berechtigte Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder eines Dritten - Art. 6 (1) f)
2
Zugangskontrolle in restriktiv gekennzeichneten Räumlichkeiten
Diejenigen, die Verkehrsbeschränkungen unterliegen, ohne jegliche Kontrolle über die Arbeitszeiten der Mitarbeiter
Berechtigte Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder eines Dritten - Art. 6 (1) f)

Daten (3)

Artikel 30 der DSGVO verlangt die Registrierung der verarbeiteten Datenkategorien. Hierbei geht es darum, die Kategorien der verarbeiteten Daten zu definieren. Diese können als gewöhnlich oder sensibel bezeichnet werden.

Daten zum Arbeitsleben der Arbeitnehmer

Daten zum Arbeitsleben der Arbeitnehmer

Details der Daten


Name des Arbeitgeberserforderlich
Interne Personalnummererforderlich
Graderforderlich
Übergeordneter Körpererforderlich

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Dauer des Arbeitsvertrags

Die Speicherung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen. Zusätzlich kann Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO herangezogen werden, sofern ein berechtigtes Interesse an der Nachweisführung besteht.

Zwischenarchivierung:

Dauer des Arbeitsvertrags

Mitarbeiteridentifikationsdaten

Mitarbeiteridentifikationsdaten

Details der Daten


Biometrischer Schlüsselerforderlich
Fotografieerforderlich
Vor- und Nachname des Mitarbeiterserforderlich
Biometrie-Vorlage

Definition

- Typ 1: Vorlagen unter der Kontrolle der betroffenen Personen sind solche, deren einziges dauerhaftes Speichermedium sich im Besitz der betreffenden Person selbst befindet, z. B. in Form eines Ausweises oder einer Chipkarte; - Typ 2: Vorlagen unter gemeinsamer Kontrolle sind solche, deren dauerhaftes Speichermedium sich in der Kontrolle des Arbeitgebers oder seiner Arbeitnehmer befindet, die jedoch in einer Form aufbewahrt werden, die sie ohne die Verwendung eines im Besitz der betroffenen Person befindlichen Geheimnisses unbrauchbar macht; Typ 3: Vorlagen, die nicht in der Kontrolle der betroffenen Personen stehen, sind solche, deren permanentes Speichermedium sich in der Kontrolle des Arbeitgebers oder seiner Beauftragten befindet und in einer verwertbaren Form vorliegt, für die weder ein Ausweis mit der Vorlage noch die Verwendung eines im Besitz der betroffenen Person befindlichen Geheimnisses erforderlich ist.

erforderlichsensible Daten
Individuelle Authentifizierungs- oder Supportnummererforderlich
Mitarbeiterdatenerforderlich

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Das biometrische Template darf nur für die Dauer der Zutrittsberechtigung der Person gespeichert werden und ist bei Ausscheiden der Person zu löschen. Die Kategorien von Daten zur Identität, zum Berufsleben und zur Parkraumbewirtschaftung dürfen bei Personen mit Dauerzutrittsberechtigung höchstens fünf Jahre, bei Personen mit Einmalzutrittsberechtigung höchstens drei Monate nach Ausscheiden gespeichert werden.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses. Ergänzend gelten § 26 BDSG für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten.

Zwischenarchivierung:

Das biometrische Template darf nur für die Dauer der Zutrittsberechtigung der Person gespeichert werden und ist bei Ausscheiden der Person zu löschen. Die Kategorien von Daten zur Identität, zum Berufsleben und zur Parkraumbewirtschaftung dürfen bei Personen mit Dauerzutrittsberechtigung höchstens fünf Jahre, bei Personen mit Einmalzutrittsberechtigung höchstens drei Monate nach Ausscheiden gespeichert werden.

Reisedaten der Mitarbeiter

Reisedaten der Mitarbeiter

Details der Daten


Datum und Uhrzeit der Ein- und Ausreiseerforderlich
Verwendete Türnummererforderlich
Fahrzeugkennzeichenoptional
Autorisierte Zugangszonen und -zeitenerforderlich
Parkplatznummeroptional

Aufbewahrungsregeln

Aktiver Bestand:

Gegenstände im Zusammenhang mit Personenbewegungen dürfen nicht länger als 3 Monate aufbewahrt werden

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses. Ergänzend gelten § 26 BDSG für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten.

Zwischenarchivierung:

Gegenstände im Zusammenhang mit Personenbewegungen dürfen nicht länger als 3 Monate aufbewahrt werden

Betroffene Personen (1)

Eine betroffene Person ist jede Person, deren Daten durch die betreffende Datenverarbeitung gesammelt, gespeichert oder verarbeitet werden. Zum Beispiel: Im Rahmen einer Rekrutierungsverarbeitung stellt jeder Bewerber für die betreffende Stelle eine betroffene Person dar.

  • Mitarbeiter

Autor:
Paul-Emmanuel Bidault
Paul-Emmanuel Bidault

Erstellt am:05/25/2025

Aktualisiert am:00/01/1970

Lizenz: © Creative commons :
Attribution / Pas d'utilisation commerciale
CC-BY-NC AttributionPas d'utilisation commerciale

Anzahl der Nutzungen:0


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